Förderung von Heimbringerdiensten

Förderung von Heimbringerdiensten bei öffentlichen Veranstaltungen zur sicheren Heimfahrt von Personen in der Nachtzeit.

Wer wird gefördert?

Vereine, Ballkomitees, Jugendorganisationen, Feuerwehren etc. (keine Privatpersonen)

Was wird gefördert?

Der Heimbringerdienst ist nur für öffentliche Veranstaltungen von Vereinen, Ballkomitees, Jugendorganisationen, Feuerwehren etc. vorgesehen und von diesen abzuwickeln (keine Privatpersonen).

Wie wird gefördert?

50 Prozent der Kosten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Öffentlicher Verkehr ist nicht verfügbar.

  • Die Fahrten sind nicht als Einzelfahrten, sondern als Sammelfahrten zu organisieren.

  • Kostenbeiträge der Fahrgäste sind darzustellen (Eigenleistungen)

Abwicklung / Antragstellung

Ein formloses Ansuchen unter Anschluss der ausgefüllten Förderungserklärung bis drei Monaten nach der Veranstaltung für den Heimbringerdienst ist an die Abteilung Verkehr zu richten. Dem Antrag sind entsprechende Rechnungen und Zahlungsbelege beizulegen.

Bei Selbstfahrten (mind. 9-Sitzer/ keine Privat-PKW) sind das Transportfahrzeug mit Kennzeichen und Zulassungsbesitzer bekanntzugeben sowie ein Nachweis über die Fahrten (Fahrtenbuch) zu erbringen. Bei der Abrechnung wird gegebenenfalls 50 % des amtlichen Kilometergeldes gefördert.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: