Landesbeitrag für Heimträger zum laufenden Betrieb

Heimträger von Schüler- bzw. Lehrlingsheimen können jährlich einen Landesbeitrag zum laufenden Betrieb beantragen.

Wer wird gefördert?

  • Gesetzliche Heimerhalter von öffentlichen Schüler- bzw. Lehrlingsheimen im Sinne des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes
  • Private Schüler- bzw. Lehrlingsheime im Sinne des Privatschulgesetzes

Was wird gefördert?

Laufender Betrieb des Schüler- bzw. Lehrlingsheimes

Wie wird gefördert?

Pro Schülerin bzw. Schüler/Lehrling ab der 9. Schulstufe ein jährlicher Betrag

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular und Förderungserklärung des Amtes der Oö. Landesregierung bis spätestens Ende Juni des jeweiligen Jahres an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft zu richten.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: