Wer wird gefördert?
- Gesetzliche Heimerhalter von öffentlichen Schüler- bzw. Lehrlingsheimen im Sinne des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes
- Private Schüler- bzw. Lehrlingsheime im Sinne des Privatschulgesetzes
Was wird gefördert?
Laufender Betrieb des Schüler- bzw. Lehrlingsheimes
Wie wird gefördert?
Pro Schülerin bzw. Schüler/Lehrling ab der 9. Schulstufe ein jährlicher Betrag
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular und Förderungserklärung des Amtes der Oö. Landesregierung bis spätestens Ende Juni des jeweiligen Jahres an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft zu richten.
Formular
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Landesbeitrag für Heimträger zum laufenden Betrieb (GSGD-Geft/E-76) Herunterladen .
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Förderungserklärung (FinD/E-2) Herunterladen .