Wer wird gefördert?
Gemeinden und Landesdienststellen
Was wird gefördert?
Radabstellanlagen bei öffentlichen Bushaltestellen
Wie wird gefördert?
Bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Aufstellen der Radabstellanlage bei einer öffentlichen Bushaltestelle.
- Für die maximale Förderhöhe muss die Radabstellanlage überdacht und beleuchtet sein sowie den Kriterien für sicheres Abstellen von Fahrrädern entsprechen.
Abwicklung / Antragstellung
Für nähere Informationen zu dieser Förderung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr.