Wer wird gefördert?
Gemeinden und Landesdienststellen
Was wird gefördert?
Radabstellanlagen bei öffentlichen Bushaltestellen
Wie wird gefördert?
Bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Aufstellen der Radabstellanlage bei einer öffentlichen Bushaltestelle.
Für die maximale Förderhöhe muss die Radabstellanlage überdacht und beleuchtet sein sowie den Kriterien für sicheres Abstellen von Fahrrädern entsprechen.
Abwicklung / Antragstellung
Information bei der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr
Weiterführende Informationen