Förderung für Radabstellanlagen

Förderung für das Aufstellen einer Radabstellanlage bei öffentlichen Bushaltestellen, denn eine angenehme Radfahrt beginnt und endet mit einer attraktiven Abstellanlage.

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Landesdienststellen

Was wird gefördert?

Radabstellanlagen bei öffentlichen Bushaltestellen

Wie wird gefördert?

Bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Aufstellen der Radabstellanlage bei einer öffentlichen Bushaltestelle.

  • Die Radabstellanlage muss überdacht und beleuchtet sein sowie den Kriterien für sicheres Abstellen von Fahrrädern entsprechen.

  • Bei der Abstellanlage handelt es sich um keinen reinen Vorderradhalter, sondern das Fahrrad kann an der Radabstellanlage angelehnt und mit dem Rahmen und einer Felge daran abgesperrt werden. Weiters steht das Fahrrad standsicher und kann nicht wegrollen.

  • Stellflächen für Fahrräder müssen mindestens 2 m lang und mindestens 0,7 m breit sein (Die Mindestbreite kann bei Radständern, die eine höhenversetzte Aufstellung ermöglichen, um bis zu 20 cm unterschritten werden.)

Abwicklung / Antragstellung

Die Abwicklung erfolgt über die Haltestellenförderung.

Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr (Email: PLOE.GVOEV.Post@ooe.gv.at) zu übermitteln.

 

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: