Gentechnikfreiheit in Oberösterreich

Der Einsatz der Gentechnik in der Land- und Forstwirtschaft ist nicht risikofrei. Durch das Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz 2006 wurden die notwendigen Vorkehrungen getroffen.

Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere im Pflanzenbau, ist im Hinblick auf die wahlweise Aufrechterhaltung einer gentechnikfreien landwirtschaftlichen Produktion (Koexistenz) und die Erhaltung der natürlichen Umwelt (Biodiversität) nicht risikofrei.
Nach letzten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Oberösterreichs die Koexistenz einer ökologischen und konventionellen gentechnikfreien Pflanzenproduktion mit einem großflächigen GVO-Anbau praktisch unmöglich.
Dem gemeinschaftsrechtlich anerkannten Vorsorge- und Vorbeugungsprinzip folgend hat das Land Oberösterreich zur Vermeidung einer Gefährdung der Umwelt das OÖ. Gentechnik-Vorsorgegesetz 2006 sowie die Oö. GVO Sicherheitsabstandsverordnung erlassen und ist andererseits dem "Netzwerk der gentechnikfreien Regionen Europas " beigetreten.

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