Die Durchführung der Inlandskontrolle obliegt grundsätzlich dem Landeshauptmann. Allerdings sind die Verfahren zur Zulassung und Registrierung von Erzeugerbetrieben und Packstellen, insbesondere der Vergabe von betrieblichen Kennnummern von der Bezirksverwaltungsbehörde und die Überwachung der Verbraucherinformation im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur vom Bundesamt für Ernährungssicherheit durchzuführen.
Die Ein- und Ausfuhrkontrolle obliegt dem Bundesamt für Ernährungssicherheit.
Die Inlandskontrolle im Hinblick auf die vermarktungsnormenrechtlichen Vorschriften für Eier, Obst und Gemüse ist in Oberösterreich derzeit in der Weise organisiert, dass Eier-Packstellenbetriebe (Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren) bzw. Legehennenhaltungsbetriebe sowie Produzenten-, Verteiler-, Lebensmittelgroßhandels- und Lebensmittelkleinhandelsbetriebe grundsätzlich von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Land- und Forstwirtschaftsinspektion, für die Bezirksverwaltungsbehörden im Land kontrolliert werden.
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