Pneumokokken

Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Erkrankungen wie Lungenentzündung, Blutvergiftung, Hirnhautentzündung und – besonders bei Kindern – Mittelohrentzündung verursachen können. Besonders gefährdet für Pneumokokken-Erkrankungen sind Säuglinge, Kleinkinder, aber auch Personen über 60 Jahre und Personen mit bestimmten gesundheitlichen Risiken. Während die Schutzimpfung für Kinder bereits seit vielen Jahren Bestandteil des kostenlosen Kinderimpfprogramms ist, steht sie ab November 2025 auch für Erwachsene ab dem 60. Geburtstag und Risikopersonen kostenlos zur Verfügung.

Pneumokokken sind weltweit verbreitete Bakterien, die den Naser-Rachen-Raum des Menschen besiedeln. Man unterscheidet über 90 Serotypen, die jedoch nicht alle für den Menschen gefährlich sind.

Pneumokokken können eine Vielzahl von Krankheiten verursachen.

Eine Lungenentzündung beginnt mit hohem Fieber, schwerem Krankheitsgefühl, Husten und Atemnot und kann in weiterer Folge zur Verbreitung der Bakterien in den ganzen Körper führen (Blutvergiftung, Sepsis). Die vor allem bei Kindern häufige akute Mittelohrentzündung kann ausgehend vom Ohr zu einer eitrigen Hirnhautentzündung oder einem Verschluss von wichtigen Hirngefäßen (Thrombose) führen. Zeichen einer eitrigen Gehirnhautentzündung sind Fieber, Kopfschmerzen und Nackensteifigkeit. Dauerhafte Langzeitschäden wie Taubheit, Gehirnschäden oder Lähmungen bis hin zum tödlichen Ausgang sind möglich.

Pneumokokken werden durch Tröpfcheninfektion vor allem beim Sprechen, Husten oder Niesen von Mensch zu Mensch übertragen.

Besonders gefährdet für Pneumokokken-Erkrankungen sind Säuglinge, Kleinkinder, Personen über 60 Jahre und Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Risiken.

Die Therapie von Pneumokokken-Erkrankungen erfolgt möglichst frühzeitig mit Antibiotika. Bei schweren Erkrankungen ist eine stationäre Behandlung im Krankenhaus, teilweise auf der Intensivstation, notwendig. Trotz antibiotischer und intensivmedizinischer Versorgung ist die Sterblichkeit bei einer schweren Pneumokokken-Erkrankung hoch.

Den besten Schutz vor Pneumokokken-Erkrankungen bietet die Impfung.

Die Impfung wird für alle Kinder bis zum Alter von fünf Jahren empfohlen. Besonders Kinder mit geschwächtem Abwehrsystem und Kinder mit bestimmten chronischen Erkrankungen oder fehlender Milz sollten geschützt sein.

Für Erwachsene ist die Impfung ab dem 60. Geburtstag empfohlen, da das Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen ab diesem Alter ansteigt. Außerdem ist die Impfung für Personen mit bestimmten gesundheitlichen Risiken dringend empfohlen.

Die Pneumokokkenimpfung ist seit vielen Jahren im kostenfreien Kinderimpfprogramm von Bund, Ländern und Sozialversicherung enthalten. Sie erfolgt in drei Teilimpfungen und sollte möglichst früh ab der vollendeten 6. Lebenswoche verabreicht werden. Zur Verfügung steht der Pneumokokken-Impfstoff Vaxneuvance. Um schwere Erkrankungen bei den besonders gefährdeten kleinen Kindern zu vermeiden, sollte der Impfbeginn ab der vollendeten 6. Lebenswoche (spätestens bis zum vollendeten 3. Lebensmonat) unbedingt eingehalten werden!

 

Weiterführende Informationen

Impfempfehlung

Für alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und Risikopersonen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wird eine einmalige Impfung mit dem neuen Pneumokokken-Impfstoff Capvaxive empfohlen. Dieser deckt besonders viele Pneumokokken-Serotypen ab, welche bei Erwachsenen in Österreich vorkommen. Daher sollten sich auch über 60-Jährige, die vor einigen Jahren bereits einen anderen Pneumokokken-Impfstoff erhalten haben, mit Capvaxive impfen lassen.

 

Impfschema

Für alle Erwachsenen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ist eine einmalige Impfung empfohlen.

Für Erwachsene mit bestimmten gesundheitlichen Risiken ist ein individuelles Vorgehen in Abhängigkeit von Alter und Impfstatus empfohlen. Ob mehrere Impfungen bzw. Auffrischungen erforderlich sind, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall auf Basis der persönlichen Gesundheitssituation.

 

Kostenfrei im Öffentlichen Impfprogramm (ÖIP)

Ab November 2025 wird die Pneumokokkenimpfung im Rahmen des öffentlichen Impfprogramms von Bund, Ländern und Sozialversicherung für gefährdete Personen kostenlos angeboten. Das Öffentliche Impfprogramm steht allen Menschen, die in Österreich leben und/oder sozialversichert sind, offen. Bitte bringen Sie daher zu Ihrer Impfung die gültige E-Card mit. Wenn Sie keine E-Card besitzen oder nicht krankenversichert bzw. privat versichert sind, weisen Sie bitte an der Impfstelle Ihren österreichischen Wohnsitz mittels amtlichem Lichtbildausweis und gültigem Meldezettel nach. 

 

Anspruchsvoraussetzung für die kostenlose Pneumokokkenimpfung

Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder

Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bei Vorliegen einer speziellen Indikation (Vorerkrankung) wie

  • funktionelle oder anatomische Asplenie (Sichelzellanämie, andere schwere Hämoglobinopathien, angeborene oder erworbene Asplenie),
  • Personen mit beeinträchtigtem Immunsystem: Immundefekte, sekundäre oder medikamentös induzierte Immunsuppressionen (insbesondere bei Therapie mit Biologika),
  • Personen mit Cochlea-Implantat oder Liquorfistel sowie nach Verlust von Gehirnflüssigkeit (z.B. durch Trauma oder Schädelchirurgie),
  • Organtransplantationen,
  • HIV-Infektion,
  • Stammzelltransplantation (autolog und allogen) oder CAR-T-Zelltherapien,
  • onkologische (vor allem Lungenkrebs) und hämatoonkologische Erkrankungen,
  • Personen mit Zöliakie,
  • chronische therapie-bedürftige Erkrankungen wie Krebs-, Herzkreislauf-, Nieren-, Lungen-, Leber- oder Stoffwechselerkrankungen,
  • Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr mit chronischem Alkohol- bzw. Nikotinmissbrauch und
  • Personen, die beruflich Metallrauchen (Schweißen, Metalltrennen) ausgesetzt sind.

 

Wenn Sie eine Vorerkrankung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, um zu klären, ob Sie anspruchsberechtigt sind.

Das Öffentliche Impfprogramm findet vorwiegend im niedergelassenen Bereich (kassen- und wahlärztliche Ordinationen) sowie in Betrieben und Alters- und Pflegeheimen statt. Der Impfstoff ist an den Impfstellen bereits vorhanden und muss nicht selbstständig besorgt werden. Die Kosten für selbst bezahlte Impfstoffe können nicht geltend gemacht werden.

Informieren Sie sich bei Ihrer Impfärztin bzw. Ihrem Impfarzt, ob sie Teil des Gratisimpfprogramms sind. Einige Ärztinnen und Ärzte sowie Primärversorgungszentren bieten die Impfung auch für ordinationsfremde Personen an.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Impfhotline der österreichischen Gesundheitskasse unter (+43 5) 0766-50 15 10.

An den unten angeführten öffentlichen Impfstellen steht ein Gürtelrose-Impfangebot für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zur Verfügung. Personen unter 60 Jahren mit spezieller Impfindikation wird die Impfung vorzugsweise in der hausärztlichen Ordination empfohlen.

 

Zur Impfung mitzubringen sind:

  • E-Card oder amtlicher Lichtbildausweis und gültiger Meldezettel
  • Bei Impfung von Personen unter 60 Jahren: schriftlicher Nachweis der Indikation (Arztbrief, Befund, Rezept einer relevanten Dauermedikation)

 

An den unten angeführten öffentlichen Impfstellen steht ein Impfangebot gegen Gürtelrose zur Verfügung:

  • Landesdienstleistungszentrum / Amt der Oö. Landesregierung (Linz)
  • BH Braunau
  • BH Gmunden
  • BH Grieskirchen und Eferding
  • BH Kirchdorf an der Krems
  • BH Linz-Land
  • BH Ried
  • BH Schärding
  • BH Steyr-Land
  • BH Urfahr-Umgebung
  • BH Wels-Land
  • Magistrat Linz
  • Magistrat Steyr
  • Magistrat Wels

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: