In Oberösterreich werden die Impfungen der Schülerinnen und Schüler von den Amtsärztinnen und Amtsärzten der Bezirksverwaltungsbehörden (BH und Magistrate) direkt an den Schulen kostenlos durchgeführt. Versäumte Impfungen können jederzeit nach telefonischer Terminvereinbarung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft nachgeholt werden.
Nähere Informationen zu den Besonderheiten bei der Durchführung der Impfung gegen Humane Papillom Viren (HPV) entnehmen Sie bitte der Information zur HPV-Impfung auf unserer Homepage.
Merkblätter (nähere Informationen zu den Impfungen):
- Kombinationsschutzimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten) und Poliomyelitis (Kinderlähmung) .
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Schutzimpfung gegen FSME für Schulkinder und Jugendliche
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- Gebrauchsinformation zum Impfstoff gegen FSME für Schulkinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) .
- Einverständniserklärung für Kinder / Jugendliche .
- Gebrauchsinformation zum Impfstoff gegen FSME für Schulkinder und Jugendliche (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) .
- Einverständniserklärung für Erwachsene .
- Schutzimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln .
- Schutzimpfung gegen Hepatitis B .
- Schutzimpfung gegen Meningokokken .
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Schutzimpfung gegen Humane Papillomaviren (HPV9)
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Eine Information des öffentlichen Gesundheitsdienstes - zur Verwendung in den Bezirksverwaltungsbehörden
