Wir beraten und unterstützen Sie unabhängig und weisungsfrei, vertraulich sowie kostenlos
- bei der Aufklärung von Missständen,
- wenn Sie einen Behandlungsfehler in einer Oö. Krankenanstalt vermuten,
- beim Versuch der außergerichtlichen Schadensregulierung bei medizinischen Schadensfällen im Zusammenhang mit einer Behandlung in einer Oö. Krankenanstalt,
- bei Streitfällen im Zusammenhang mit einer mangelhaften Unterbringung, Verpflegung oder Betreuung und Hilfe in einem Oö. Alten- oder Pflegeheim oder Einrichtung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz und
- bei der Errichtung von Patientenverfügungen.
Darüber hinaus unterstützen unsere Mitarbeiterinnen als ELGA-Ombudsstelle auch ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Weiterführende Informationen
- Rechtsgrundlage - Oö. KAG .
- Rechtsgrundlage - Oö. Pflegevertretungsgesetz .
- Patientencharta .
- Patientenvertretungen und -anwaltschaften in den anderen Bundesländern .
Kontaktmöglichkeit:
Sie können sich mit Ihrem Anliegen telefonisch, schriftlich (auch online) oder wenn eine nähere Erörterung erforderlich ist, auch bei einem Sprechtag an uns wenden.
Wann können Sie mit uns - telefonisch oder persönlich - in Kontakt treten?
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Wir bitten um Verständnis, dass persönliche Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich sind!
Sprechtage (eine telefonische Anmeldung ist notwendig):
- Am 1. und 3. Mittwoch in der Geschäftsstelle der Oö. Patienten- und Pflegevertretung (Landesdienstleistungszentrum, Linz)
- 2 Mal jährlich in den Bezirkshauptmannschaften