Meldung von Tierhaltungen

Damit die Behörde im Seuchenfall, besonders auch im Seuchenfall, Bescheid weiß wo sich Tierhaltungen befinden, müssen diese gemeldet und in der Datenbank Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) erfasst werden.

Schweine, Schafe, Ziegen

Den Neubeginn einer Haltung von Schafen- und Ziegen, Zu- und Abgänge und untersuchungspflichtige Schlachtungen müssen Sie innerhalb von sieben Tagen beim Betreiber des VIS melden

Weiterführende Informationen

Pferdeartige, Neuweltkamelidae, Farmwild, Kaninchen, Geflügel

Wenn Sie neu mit der Haltung dieser Tiere beginnen, dann muss das innerhalb von sieben Tagen ab Aufnahme der Haltung gemeldet werden.

Für die Meldung der Tierhaltung verwenden Sie bitte das Formular – Ansuchen um eine VIS Betriebsnummer für Tierhalter

Weiterführende Informationen

Die Haltung von Kaninchen muss nur dann gemeldet werden, wenn sie für die Fleischgewinnung genutzt werden und das Fleisch In-Verkehr gebracht wird.

Rinder

Die Haltung von Rindern, Zu- und Abgänge sowie Geburten und Todesfälle müssen Sie innerhalb von sieben Tagen bei der Agrarmarkt Austria (AMA) melden.

Bienen

Wenn Sie neu mit der Haltung von Bienen beginnen, dann müssen Sie das innerhalb von sieben Tagen mit folgendem Formular melden:

Weiterführende Informationen

Die Meldung der Standorte und die zweimal jährliche Meldung der Anzahl der besiedelten Bienenstöcke müssen vom Imker/der Imkerin selbst oder im Wege der Ortsgruppe durchgeführt werden.