Corona: Bundes-Erlass erfordert Maßnahmen im Bezirk Grieskirchen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 30. Oktober 2021) 

Ausreise-Testpflicht ab Sonntag, 31.10., 00:00 Uhr in Kraft

Für den Bezirk Grieskirchen tritt ab Sonntag, 31.10., 00:00 Uhr der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft, da er mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 518,7 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500 liegt. Eine Ausreise-Testpflicht gilt ebenso in den Bezirken Braunau, Freistadt und Gmunden.

Der Landes-Krisenstab weist aufgrund des derzeit starken Infektionsgeschehens darauf hin, dass eine Ausreise-Testpflicht bald auch weitere Bezirke treffen kann. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens in den Bezirken Oberösterreichs lässt sich auf dem Dashboard des Landes verfolgen: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-info.htm 

Im Fall weiterer Maßnahmen für einzelne Bezirke wird die Bevölkerung natürlich wieder umgehend informiert.

Für alle Personen, die den Bezirk Grieskirchen verlassen wollen, gilt ab Sonntag, 31.10., 00:00 Uhr – unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk – eine Ausreise-Testpflicht. In enger Abstimmung mit der Bezirksverwaltungsbehörde vor Ort, der Landespolizeidirektion und dem Österreichischen Bundesheer werden daher ab Mitternacht die Ausreisekontrollen im Bezirk Grieskirchen umgesetzt, um das Infektionsgeschehen in der Region möglichst rasch und effektiv einzudämmen und zu verhindern, dass auch in anderen Regionen die Infektionszahlen stark ansteigen.
Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet.
Alle Testmöglichkeiten finden Sie auf: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm
 
Ausgenommen sind unter anderem Geimpfte und Genesene 
Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 vollimmunisiert wurden sowie genesene Personen mit zumindest einer COVID-19-Teilimpfung nach Verstreichen der in den Oö. Hochinzidenzverordnungen der betroffenen Bezirke definierten Zeitfenster. 
 
Darüber hinaus sind Genesene innerhalb von 180 Tage nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 von der Testverpflichtung ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Genesungsnachweis oder ein ärztliches Attest über die molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können. 
 
Die Oö. Hochinzidenzverordnungen aller bisher von der Ausreise-Testpflicht betroffenen Bezirke definieren auch die Ausnahmen, worunter beispielsweise auch Einsatzkräfte im Einsatz fallen.
 
Weiters gilt die Ausreise-Testverpflichtung unter anderem nicht:
•    für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
•    zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen 
•    zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs
•    Für Kinder, Schülerinnen und Schüler, die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen
•    Für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports
 
Umfassende Impfangebote
Für die Corona-Schutzimpfung stehen in den Bezirken zahlreiche Möglichkeiten bereit: Neben den Hausärztinnen und Hausärzten sind das die Impfstraßen des Landes , die Pop-Up-Impfstellen zum anmeldefreien Impfen, sowie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die auch ordinationsfremden Patientinnen und Patienten einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen anbieten.
Informationen und Kontakte zu den Impfungen im niedergelassenen Bereich: www.aekooe.at/patienten/covid-19-impfordinationen 
Alle aktuellen Impfangebote finden sich unter www.ooe-impft.at 
 

 

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