Multithematische Programme
Sie definieren für die jeweilige Region raumordnungsrelevante Festlegungen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Freiraumsicherung (Regionale Grünzonen) und Verkehrssystem.
Regionales Raumordnungsprogramm Linz Umland III
Das Regionale Raumordnungsprogramm Linz-Umland III definiert Ziele für Siedlungsentwicklung, Grünland und Verkehr und sichert die ausgewiesenen regionalen Grünzonen vor weiterer Verbauung.
Die Region Linz-Umland umfasst folgende Gemeinden: Altenberg, Asten, Ansfelden, Engerwitzdorf, Enns, Gramastetten, Hellmonsödt, Kirchschlag, Leonding, Lichtenberg, Linz, Pasching, Puchenau, Steyregg, St. Florian, Traun, Wilhering
- Verordnungstext und Anlagen - Regionales Raumordnungsprogramm Linz Umland III .
- Plandarstellung im Digitalen Rauminformationssystem .
- Regionale Grünzonen (Shape-File) .
- Regionale Grünzonen (WFS) .
- Geltungsbereiche (Shape-File) .
Regionales Raumordnungsprogramm Eferding
Das Regionale Raumordnungsprogramm Eferding steuert Siedlungsentwicklung, schützt ausgewiesene regionale Grün- und Freiräume, definiert Siedlungsschwerpunkte und zielt auf eine langfristig ausgewogene Landschafts-, Natur- und Infrastrukturentwicklung.
- Verordnungstext und Anlagen - Regionales Raumordnungsprogramm für die Region Eferding 2 .
- Plandarstellung im Digitalen Rauminformationssystem .
- Regionale Grünzonen (Shape-File) .
- Regionale Grünzonen (WFS) .
- Regionale Siedlungsgrenzen (Shape-File) .
- Gebiete mit erhöhtem Rohstoffpotential für Sande, Kiese und Tone (Shape-File) .
- Geltungsbereiche (Shape-File) .
Programme mit Schwerpunkt (Grünzonen)
Zentrales Ziel ist die Sicherung des regionalen Freiraumnetzes als eigenständiger Bestandteil der regionalen Raumentwicklung.
Regionales Raumordnungsprogramm Wels-Grieskirchen
Ziel dieser Verordnung ist die Siedlungsgliederung zum Erhalt eines regionalen Grün- und Freiraumnetzes. Innerhalb der festgelegten regionalen Grünzone ist die Genehmigung von Baulandwidmungen in der Regel ausgeschlossen.
Die Region Wels-Grieskirchen umfasst die Statutarstadt Wels, die Bezirkshauptstadt Grieskirchen sowie die Gemeinden Aistersheim, Allhaming, Bad Schallerbach, Bad Wimsbach-Neydharting, Buchkirchen, Edt bei Lambach, Eggendorf im Traunkreis, Fischlham, Gallspach, Gunskirchen, Hofkirchen an der Trattnach, Holzhausen, Hörsching, Kematen am Innbach, Kirchberg-Thening, Krenglbach, Lambach, Marchtrenk, Meggenhofen, Neukirchen bei Lambach, Offenhausen, Oftering, Pennewang, Pichl bei Wels, Pucking, Schleißheim, Schlüßlberg, St. Georgen bei Grieskirchen, Stadl-Paura, Steinerkirchen an der Traun, Steinhaus, Taufkirchen an der Trattnach, Thalheim bei Wels, Tollet, Wallern an der Trattnach und Weißkirchen an der Traun.
Weiterführende Informationen
