Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV)

Seit 2014 ist die HPV-Impfung fester Bestandteil des österreichischen kostenfreien Kinderimpfkonzeptes, um jungen Menschen einen optimalen Schutz vor HPV-bedingten Erkrankungen zu bieten. Der optimale Zeitpunkt für die Impfung liegt zwischen dem 9. und 12. Geburtstag, noch vor Eintritt ins sexuell aktive Alter. Seit dem 1. Juli 2024 besteht für Personen bis zum 30. Geburtstag die Möglichkeit, eine kostenfreie Nachholimpfung in Anspruch zu nehmen.
Zwischen 21. und 30. Geburtstag gilt derzeit: Die erste Impfung kann gratis bis 31. Dezember 2025 nachgeholt werden. Zweitimpfungen sind bis 30. Juni 2026 kostenfrei möglich.

Bei den Humanen Papillomaviren (HPV) handelt es sich um eine große Gruppe von Viren. Die Übertragung von HPV erfolgt vorwiegend durch direkten Schleimhautkontakt, insbesondere durch sexuelle Kontakte.

Bestimmte sogenannte "Hochrisiko Typen" der HPV sind Ursache für die Entwicklung bösartiger Tumoren. Dazu zählen ein Großteil der Gebärmutterhals-Karzinome sowie andere Tumore sowohl im Genitalbereich als auch im Mund- und Rachenbereich bei Männern und Frauen.

Andere HPV-Typen können zu infektiösen, stark wachsenden Hautveränderungen im Genitalbereich (Kondylome/Feigwarzen) führen. Die Behandlung der Feigwarzen ist meist langwierig und unangenehm.

Humane Papillomaviren sind weltweit verbreitet. Zumindest 80 Prozent aller Frauen und Männer infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV.

Die Impfung schützt vor den häufigsten HPV-bedingten Krebsformen und Genitalwarzen. Wenn Frauen und Männer geimpft werden, haben alle Geimpften nicht nur einen direkten Nutzen von der Impfung. Indirekt nimmt dadurch die Übertragungshäufigkeit insgesamt ab, sodass langfristig die Erkrankungen bzw. Erkrankungsvorstufen in der Bevölkerung seltener werden.

Der größte Nutzen der Impfung tritt ein, wenn diese zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem noch kein Kontakt mit HPV stattgefunden hat - also idealerweise vor den ersten sexuellen Kontakten.

Die Impfung ersetzt nicht die Vorsorgeuntersuchung mittels "Krebsabstrich" (PAP-Abstrich) bei Frauen, da sie vor den häufigsten und gefährlichsten, aber nicht vor allen HPV-Typen schützt.

Gemäß österreichischem Impfplan wird die HPV-Impfung mit dem 9-fach-Impfstoff GARDASIL 9 allen Mädchen und Buben bzw. Frauen und Männern ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr empfohlen. Der Nutzen einer später (ab dem vollendeten 30. Lebensjahr) begonnen HPV-Impfung sinkt.

Die Impfung gegen Humane Papillomaviren ist im kostenfreien Impfprogramm für Mädchen und Buben enthalten und wird vorrangig vor Eintritt in das sexuell aktive Alter ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach dem 2-Dosen-Schema kostenfrei geimpft. Untersuchungen haben eindeutig ergeben, dass die Impfantwort bei Kindern in dieser Altersgruppe am besten ist.

Zudem besteht derzeit im Rahmen einer Aktion des Bundes für Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr die Möglichkeit einer kostenfreien Nachholimpfung. Zwischen dem vollendeten 21. und 30. Lebensjahr kann die erste Impfung kostenfrei bis 31. Dezember 2025 an öffentlichen Impfstellen und im niedergelassenen Bereich (mit Impfgutschein) nachgeholt werden. Zweitimpfungen sind bis 30. Juni 2026 kostenfrei.

Für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bleibt die HPV-Impfung auch nach dem 1. Jänner 2026 weiterhin im Rahmen des Kinderimpfprogramms kostenfrei und kann an öffentlichen Impfstellen sowie bei teilnehmenden Ordinationen (mit Impfgutschein) durchgeführt werden.

Wichtig zu wissen: Als Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der kostenlosen Nachholimpfung gilt der Zeitpunkt der ersten Teilimpfung. Wenn die 1. HPV-Impfung vor dem 21. Geburtstag bzw. (bis Ende 2025) vor dem 30. Geburtstag durchgeführt wird, dann sind auch Folgeimpfungen kostenlos, auch wenn diese nach dem 21. Geburtstag bzw. im Rahmen der Nachholimpfaktion bis Ende Juni 2026 nach dem 30. Geburtstag stattfinden sollten. Nachträgliche Kostenrückerstattungen bereits bezahlter HPV-Impfungen sind nicht möglich.

Für Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr wird ein 2-Dosen-Schema (eine sogenannte Offlabel-Anwendung mit evidenzbasierter Empfehlung) angewendet, vorausgesetzt, das empfohlene Mindestintervall von mindestens sechs Monaten zwischen der ersten und zweiten Dosis wird eingehalten. Wird die zweite Dosis weniger als fünf Monate nach der ersten verabreicht, ist eine dritte Dosis (3-Dosen-Schema) notwendig, um den Impfschutz zu gewährleisten.

Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr wird für einen gleichwertigen Individualschutz ein 3-Dosen-Schema (2. Dosis zwei Monate nach der 1. Dosis und 3. Dosis sechs bis acht Monate nach der 2. Dosis – abweichend von der Fachinformation, wegen besserer Wirksamkeit) empfohlen. Die Impfserie sollte aber jedenfalls innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Für immunsupprimierte und immuninkompetente Personen gilt altersunabhängig das 3-Dosen-Schema. 

Auch nach bereits erfolgter Infektion oder durchgemachter Erkrankung mit einem durch die Impfung abgedeckten Virus-Subtyp kann die Impfung empfohlen werden. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, neuerliche Infektionen mit demselben sowie auch anderen, durch den Impfstoff erfassten Subtypen zu verhindern. Zudem wirkt die HPV-Impfung zwar nicht therapeutisch, bei Impfung nach Konisation können durch Impfung jedoch zwei Drittel der Rezidive vermieden werden. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) übernehmen für Frauen nach Konisation wegen hochgradiger zervikaler intraepithelialer Dysplasien bis zum 45. Lebensjahr die Kosten für die HPV-Impfung.

HPV-Impfprogramm in Oberösterreich

  • Für alle Schulkinder in der 5. Schulstufe wird die Impfung kostenfrei im Rahmen von Schulimpfungen durchgeführt.
  • Zusätzlich wird die Impfung allen Kindern und jungen Erwachsenen vom vollendeten 9. Lebensjahr (= 9. Geburtstag) bis zum vollendeten 30. Lebensjahr (= bis zum 30. Geburtstag) bzw. ab 1. Jänner 2026 bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (= bis zum 21. Geburtstag) an den öffentlichen Impfstellen der Bezirkshauptmannschaften, der Magistrate und der Abteilung Gesundheit im Landesdienstleistungszentrum in Linz kostenlos angeboten. Für die Vereinbarung von Impfterminen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Sanitätsdienste der Bezirkshauptmannschaften, an die Gesundheitsämter der Magistrate bzw. das Online-Terminbuchungsportal des Landes Oberösterreich. Die Impfstoffe sind direkt an der Impfstelle vorrätig.

  • Die HPV-Impfung kann auch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr (= 30. Geburtstag) bzw. ab 1. Jänner 2026 bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (= 21. Geburtstag) kostenlos nachgeholt werden. In den teilnehmenden Ordinationen (Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Gynäkologie und Geburtshilfe) erhalten Sie dazu einen HPV-Impfgutschein. Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Apothekenabschnitt des Gutscheins erhalten Sie den HPV-Impfstoff in Ihrer Apotheke und können die Impfung bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin des Vertrauens kostenfrei durchführen lassen. In manchen Ordinationen ist der Impfstoff auch vor Ort vorrätig. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen direkt an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt!

  • Für junge Männer, welche sich im Präsenzdienst befinden, stellt das österreichische Bundesheer Impfungen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: