Gastfischerkarte

Sollten Sie keine gültige Fischerkarte besitzen, kann Ihnen die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter eine Gastfischerkarte ausfolgen.

Die Gültigkeit der Gastfischerkarte beträgt drei Wochen.
Sie wird der Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter (Fischereiberechtigte, Pächterinnen und Pächter, Verwalterinnen und Verwalter) auf Antrag vom Oö. Landesfischereiverband (Fischereivorstand) auf ihren oder seinen Namen lautend in der gewünschten Anzahl ausgestellt.

Die Bewirtschafterin bzw. der Bewirtschafter trägt Ihre Personalien ein und folgt Ihnen die Gastfischerkarte aus, die Sie wegen der Gültigkeit vor Ausübung des Fischfangs zu unterschreiben haben.

 

Voraussetzungen

  • Vollendung des 12. Lebensjahres
  • höchstens zwei Gastfischerkarten pro Kalenderjahr

Weiterführende Informationen

Wenn Sie eine Gastfischerkarte benötigen, wenden Sie sich bitte an den Oö. Landesfischereiverband, Stelzhamerstraße 2 - 2. Stock(Goethekreuzung), 4020 Linz, Tel.: +43 732 650507, Fax.: +43 732 650507 20, E-Mail: fischerei@lfvooe.at

Wenn Sie Fragen zum Fischereirecht haben, wenden Sie sich bitte an: