Fischereischutzprüfung

Die Fischereischutzprüfung ist vor einer beim Amt der Oö. Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission abzulegen.

Die Prüfungskommission besteht aus einer oder einem rechtskundigen Bediensteten des Amtes der Oö. Landesregierung im Vorsitz und einem weiteren Mitglied, das fachkundig sein muss. Die Prüfungszulassung erfolgt mindestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin unter Angabe des Prüfungsortes mit Bescheid. Als Frist für das Einlangen der Anmeldung sind der 15. Oktober für den Herbsttermin und der 15. April für den Frühjahrstermin festgelegt. Die Prüfungen selbst finden jedes Jahr im Juni und Dezember statt. 

Die Prüfungen finden am 14. und 15. Juni 2023 statt. 

Voraussetzungen

 

Zur Prüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die

  • das 19. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Fischerkarte sind.

Amtliche Fischerlegitimationen aus anderen Bundesländern werden anerkannt.

 

Dem Antrag sind

  • ein Nachweis über den mindestens dreijährigen Besitz der Fischerkarte (Fotokopie der Fischerkarte) und die Einzahlungsnachweise betreffend die Entrichtung der Jahresfischerkartenabgabe (§ 17 Abs. 1 Oö. Fischereigesetz) bzw. beim Besitz einer Fischerkarte aus einem anderen Bundesland die etwaig erforderlichen Einzahlungsnachweise.

anzuschließen.

 

Formular

Prüfungsgebühr

Fischereischutzprüfung 125 Euro

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: