Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitsvertragsrecht und der Arbeiter/innen- und Angestelltenschutz wird seit 1. Juli 2021 vom bundeseinheitlichen Landarbeitsgesetz 2021 bzw. den dazu erlassenen Verordnungen geregelt.

Das Landarbeitsrecht fällt seit 1. Jänner 2020 unter Art. 11 B-VG (Gesetz Bund, Vollziehung Länder). Seit 1. Juli 2021 ist anstatt der Oö. Landarbeitsordnung das bundeseinheitliche Landarbeitsgesetz 2021 in Kraft.

Rechtsvorschriften in den geltenden Fassungen:

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