Patientenverfügungen

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der Sie eine bestimmte medizinische Behandlung oder mehrere bestimmte medizinische Behandlungen – für den Fall, dass Sie als Patientin oder Patient Ihren Willen nicht mehr wirksam äußern können – vorweg ablehnen können.

Ich möchte eine Patientenverfügung errichten – wie unterstützt mich die Oö. Patientenvertretung?

Die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung bei einer rechtskundigen Mitarbeiterin oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Oö. Patienten- und Pflegevertretung ist für Personen, die eines der folgenden sozialen Kriterien erfüllen, möglich:

  • Vorliegende Befreiung von der Rezeptgebühr oder
  • Nettoeinkommen von maximal 1.600,00 Euro (ein allfälliges Pflegegeld wird nicht mit einbezogen)

Treffen diese sozialen Kriterien auf Sie nicht zu, ist zur Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung eine Notarin bzw. ein Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl zuständig.

 

Weiterführende Informationen

Kontaktmöglichkeiten

Sie können sich mit Ihrem Anliegen telefonisch, schriftlich (auch online) oder wenn eine nähere Erörterung erforderlich ist, auch bei einem Sprechtag an uns wenden.

Wir bitten um Verständnis, dass persönliche Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich sind!

Wann können Sie mit uns - telefonisch oder persönlich - in Kontakt treten?
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sprechtage (eine telefonische Anmeldung ist notwendig):

  • 1. und 3. Mittwoch in der Geschäftsstelle der Oö. Patienten- und Pflegevertretung (Landesdienstleistungszentrum, Linz)
  • 2 Mal jährlich in den Bezirkshauptmannschaften

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: