Oö. Pflegevertretung

Von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen oder Wohneinrichtungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz bzw. deren nahestehenden Personen nehmen wir Beschwerden im Zusammenhang mit deren Aufenthalt (z.B. Wohnen, Verpflegung, Pflege oder soziale Betreuung) entgegen, klären die Situation ab und unterstützen bei einem Interessensausgleich.
Soweit es erforderlich ist, wird auch eine Beratung angeboten oder eine Empfehlung an den Heimträger abgegeben.

Die im Oö. Pflegevertretungsgesetz verankerten Aufgaben der Oö. Pflegevertretung sind,

  • die Unterstützung von Bewohnerinnen und Bewohnern von oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen, oder
  • die Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung in einer oberösterreichischen Einrichtung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz

bei Streitfällen im Zusammenhang mit einer mangelhaften Unterbringung, Verpflegung oder Betreuung und Hilfe.

  • Entgegennahme von Beschwerden von Bewohnerinnen bzw. Bewohnern oder von diesen nahestehenden Personen
  • Umfassende anlassbezogene Beratung
  • Klärung des maßgeblichen Sachverhaltes
  • Abgabe von Empfehlungen
  • Außergerichtliche Herbeiführung eines Interessensausgleiches mit der betroffenen Einrichtung

Wenn Sie als Bewohnerin oder Bewohner oder dieser oder diesem nahestenden Person eine Beschwerde an uns richten. Sie können uns schriftlich kontaktieren oder - nach telefonischer Terminvereinbarung - persönlich an einem Sprechtagstermin mit der Oö. Pflegevertretung in Kontakt treten.

zu "Hinwirken auf außergerichtliche Einigung bzw. Vermittlung der Standpunke" und "Beschwerde lässt sich nur im ordentlichen Rechtsweg erledigen"

Unser primäres Ziel ist die Herbeiführung eines Interessensausgleichs zwischen Ihnen als Beschwerdeführerin bzw. Beschwerdeführer und dem Träger der betroffenen Einrichtung.

Kommt ein solcher Interessensausgleich nicht zustande, versuchen wir als Oö. Pflegevertretung auf eine Vermittlung der Standpunkte bzw. eine außergerichtliche Einigung hinzuwirken.

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, werden Sie als Beschwerdeführerin bzw. Beschwerdeführer von uns auch über die weiteren rechtlichen Möglichkeiten informiert. Dies haben wir auch der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

Die Zusammensetzung der Oö. Pflegevertretung ist im Oö. Pflegevertretungsgesetz gesetzlich geregelt.

Demnach besteht die Oö. Pflegevertretung aus

  • den Mitgliedern der Oö. Patientenvertretung (die Patientenvertreterin bzw. der Patientenvertreter als Vorsitzende bzw. Vorsitzenden, eine Ärztin bzw. ein Arzt aufgrund eines Besetzungsvorschlages der Ärztekammer für Oberösterreich, eine rechtskundige Person),
  • einem Mitglied des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege mit einer geriatrischen Weiterbildung in einem Alten- und Pflegeheim und
  • einer Behindertenpädagogin oder einem Behindertenpädagogen im Bereich der Wohnbetreuung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz.

Die Mitglieder der Oö. Pflegevertretung sowie deren Ersatzmitglieder sind von der Landesregierung zu bestellen und sind in Ausübung ihrer Tätigkeit in der Oö. Pflegevertretung weisungsfrei.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die Oö. Pflegevertretung der Geschäftsstelle der Oö. Patientenvertretung.

Recht auf Selbstbestimmung:

  • Selbstbestimmung in politischer und religiöser Hinsicht
  • freie Meinungsäußerung
  • Versammlungs- und Vereinsfreiheit
  • Durchsetzung der Interessen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern

Recht auf Würde und Integrität:

  • freie Entfaltung der Persönlichkeit
  • Wahrung der Privat- und Intimsphäre
  • anständige Begegnung
  • Rücksichtnahme auf allgemein üblichen Lebensrhythmus
  • Recht auf Empfang oder Nichtempfang von Besuchen und ausreichenden Kontakt zur Außenwelt, insbesondere Benützung von Telefonen
  • Wahrung Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
  • Sterben in Würde
  • Recht auf persönliche Kleidung und eigene Einrichtungsgegenstände

Recht auf Behandlung und Pflege:

  • nach jeweiligem Stand der Wissenschaft und nach anerkannten Methoden
  • freie Arzt- und Therapiewahl
  • unterschiedslos für alle Bewohnerinnen und Bewohner
  • adäquate Schmerzbehandlung
  • Qualitätskontrolle im Gesundheitswesen

Weiterführende Informationen

Kontaktmöglichkeiten

Sie können sich mit Ihrem Anliegen telefonisch, schriftlich (auch online) oder wenn eine nähere Erörterung erforderlich ist, auch bei einem Sprechtag an uns wenden.

Wir bitten um Verständnis, dass persönliche Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich sind!

Wann können Sie mit uns - telefonisch oder persönlich - in Kontakt treten?
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sprechtage (eine telefonische Anmeldung ist notwendig):

  • 1. und 3. Mittwoch in der Geschäftsstelle der Oö. Patienten- und Pflegevertretung (Landesdienstleistungszentrum, Linz)
  • 2 Mal jährlich in den Bezirkshauptmannschaften

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: