Informationen zum Nostrifikationsverfahren beim Amt der Oö. Landesregierung

Für die Nostrifikation in den Berufsbildern der Pflege(fach)assistenz, der medizinischen Assistenzberufe, der medizinischen Masseurinnen/Masseure bzw. Heilmasseurinnen/Heilmasseure, der Sanitäterinnen/Sanitäter und der zahnärztlichen Assistenz bzw. Prophylaxeassistenz ist der oberösterreichische Landeshauptmann zuständig.

Bei Antragstellung zur Nostrifikation eines in der Einleitung genannten Berufsbilder, müssen sämtliche Unterlagen im Original sowie in Kopie vorgelegt werden. Diese Vorlage erfolgt im Rahmen eines im Voraus vereinbarten persönlichen Gesprächs in der Abteilung Gesundheit beim Amt der Oö. Landesregierung. Die Terminvereinbarung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen – siehe Punkt "Kontaktinformationen zur Terminvereinbarung".

Unterlagen zur Person:

  • gültiger Reisepass – für Personen eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaats (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz ist auch ein Personalausweis möglich
  • Meldebestätigung bei Hauptwohnsitz in Oberösterreich oder Zustellvollmacht (wenn kein Hauptwohnsitz in Österreich) sowie Meldebestätigung des Zustellungsbevollmächtigten
  • Nachweis bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
  • detaillierter Lebenslauf (insbesondere Ausbildungszeiten und Arbeitszeiten)

 

Unterlagen zur Ausbildung:

  • Zertifikat/Diplom (aus Drittstaaten mit Beglaubigung oder Apostille)
  • Jahreszeugnisse
  • Lehrplan mit Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung (Stundenanzahl und Inhalte)
  • Lizenz/Registrierung im Herkunftsland
  • Volontariate (unentgeltliche Berufspraktika, Freiwilligentätigkeit)

 

Sonstige Unterlagen:

  • Nachweise über einschlägige Berufstätigkeiten
  • Nachweise über Deutschkenntnisse (Deutschzertifikate)

 

Originaldokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch ausgestellt sind, müssen von einer allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherin oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher übersetzt werden. Bei Originaldokumenten in englischer Sprache kann von einer Übersetzung abgesehen werden.

Über eine eventuell notwendige Beglaubigung bzw. Überbeglaubigung der Urkunden informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten – siehe "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.

Bei Vorlage unvollständiger Unterlagen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

  1. Kontaktaufnahme mit der Behörde und Terminvereinbarung.
  2. Termin zur Vorlage der Originalunterlagen bei der Behörde.
  3. Formelle und materielle Prüfung der Voraussetzungen für die Nostrifikation (Gutachten).
  4. Information an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller über das Ergebnis des Sachverständigengutachtens (Parteiengehör).
  5. Bescheiderlassung.

Das Verfahren ist mit Kosten in der Höhe von etwa 650,00 Euro (je nach Beilagen) verbunden.

Unterstützung zur Vorbereitung auf das Verfahren finden Sie bei "migrare", welche die erste Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen ist – siehe "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.

Bei Antragstellung zur Nostrifikation beim Amt der Oö. Landesregierung müssen sämtliche Unterlagen im Original sowie in Kopie vorgelegt werden. Diese Vorlage erfolgt im Rahmen eines im Voraus vereinbarten persönlichen Gesprächs in der Abteilung Gesundheit, Bahnhofplatz 1, 4020 Linz.

 

Terminvereinbarung:

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: