Zuständigkeit für die Nostrifikation in den nichtärztlichen Gesundheitsberufen

Welche Behörde für die Anerkennung in einem Gesundheitsberuf zuständig ist, richtet sich zunächst nach dem Staat, in welchem die Ausbildung absolviert wurde.

Für die Anerkennung eines Ausbildungsabschlusses innerhalb eines EU-Mitgliedsstaates bzw. eines EWR-Vertragsstaates (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) zuständig.

Informationen darüber entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) – siehe Punkt "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.

Für die Nostrifikation eines Ausbildungsabschlusses außerhalb eines EU-Mitgliedsstaates bzw. eines EWR-Vertragsstaates (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind entweder die österreichischen Fachhochschulen oder das örtliche Amt der Landesregierung zuständig.

Sollte Ihr (künftiger) Wohnsitz oder künftiger Dienstgeber nicht in Oberösterreich liegen, verweisen wir Sie auf die Homepage des jeweils zuständigen Bundeslandes. Die entsprechenden Kontaktdaten können unter anderem im Dokument "Nostrifikation bestimmter nichtärztlicher Gesundheitsberufe" abrufbar auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) entnommen werden – siehe "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.

 

In folgenden Gesundheitsberufen ist die oberösterreichische Fachhochschule für Gesundheitsberufe (FH Gesundheitsberufe ) für die Nostrifizierung zuständig:

  • Hebammen
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Angehörige der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Dienste:
    • Physiotherapeutin/Physiotherapeut
    • Biomedizinische Analytikerin/Biomedizinischer Analytiker
    • Radiologietechnologin/Radiologietechnologe
    • Diätologin/Diätologe
    • Ergotherapeutin/Ergotherapeut
    • Logopädin/Logopäde
    • Orthoptistin/Orthoptist

Nähere Informationen über die Nostrifizierung entnehmen Sie bitte der Homepage der FH Gesundheitsberufe – siehe "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.

 

In folgenden Gesundheitsberufen ist der Landeshauptmann für die Nostrifikation zuständig:

  • Pflegeassistentin/Pflegeassistent
  • Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent
  • Angehörige von medizinischen Assistenzberufen:
    • Desinfektionsassistentin/Desinfektionsassistent
    • Obduktionsassistentin/Obduktionsassistent
    • Operationsassistentin/Operationsassistent
    • Ordinationsassistentin/ Ordinationsassistent
    • Laborassistentin/Laborassistent
    • Gipsassistentin/Gipsassistent
    • Röntgenassistentin/Röntgenassistent
  • Medizinische Masseurin/Medizinische Masseur, Heilmasseurin/Heilmasseur
  • Sanitäterin/Sanitäter
  • Zahnärztlicher Assistentin/Zahnärztlicher Assistent bzw. Prophylaxeassistentin/Prophylaxeassistent
  • Operationstechnische Assistentin/Operationstechnischer Assistent (OTA)

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt Informationen zum Nostrifikationsverfahren beim Amt der Oö. Landesregierung.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: