Für die Anerkennung eines Ausbildungsabschlusses innerhalb eines EU-Mitgliedsstaates bzw. eines EWR-Vertragsstaates (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) zuständig.
Informationen darüber entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) – siehe Punkt "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.
Für die Nostrifikation eines Ausbildungsabschlusses außerhalb eines EU-Mitgliedsstaates bzw. eines EWR-Vertragsstaates (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind entweder die österreichischen Fachhochschulen oder das örtliche Amt der Landesregierung zuständig.
Sollte Ihr (künftiger) Wohnsitz oder künftiger Dienstgeber nicht in Oberösterreich liegen, verweisen wir Sie auf die Homepage des jeweils zuständigen Bundeslandes. Die entsprechenden Kontaktdaten können unter anderem im Dokument "Nostrifikation bestimmter nichtärztlicher Gesundheitsberufe" abrufbar auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) entnommen werden – siehe "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.
In folgenden Gesundheitsberufen ist die oberösterreichische Fachhochschule für Gesundheitsberufe (FH Gesundheitsberufe OÖ) für die Nostrifizierung zuständig:
- Hebammen
- Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger
- Angehörige der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Dienste:
- Physiotherapeutin/Physiotherapeut
- Biomedizinische Analytikerin/Biomedizinischer Analytiker
- Radiologietechnologin/Radiologietechnologe
- Diätologin/Diätologe
- Ergotherapeutin/Ergotherapeut
- Logopädin/Logopäde
- Orthoptistin/Orthoptist
Nähere Informationen über die Nostrifizierung entnehmen Sie bitte der Homepage der FH Gesundheitsberufe OÖ – siehe "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.
In folgenden Gesundheitsberufen ist der Landeshauptmann für die Nostrifikation zuständig:
- Pflegeassistentin/Pflegeassistent
- Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent
- Angehörige von medizinischen Assistenzberufen:
- Desinfektionsassistentin/Desinfektionsassistent
- Obduktionsassistentin/Obduktionsassistent
- Operationsassistentin/Operationsassistent
- Ordinationsassistentin/ Ordinationsassistent
- Laborassistentin/Laborassistent
- Gipsassistentin/Gipsassistent
- Röntgenassistentin/Röntgenassistent
- Medizinische Masseurin/Medizinische Masseur, Heilmasseurin/Heilmasseur
- Sanitäterin/Sanitäter
- Zahnärztlicher Assistentin/Zahnärztlicher Assistent bzw. Prophylaxeassistentin/Prophylaxeassistent
- Operationstechnische Assistentin/Operationstechnischer Assistent (OTA)
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt Informationen zum Nostrifikationsverfahren beim Amt der Oö. Landesregierung.
Weiterführende Informationen
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf
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Informationen über die Anerkennung eines Ausbildungsabschlusses innerhalb eines EU-Mitgliedsstaates bzw. eines EWR-Vertragsstaates (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) unter: Themen > Gesundheit > Medizin und Gesundheitsberufe > Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Nostrifikationen, Kontaktdaten für andere Bundesländer
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Kontaktdaten für andere Bundesländer finden Sie im Dokument "Nostrifikation bestimmter nichtärztlicher Gesundheitsberufe" unter: Themen > Gesundheit > Medizin-und-Gesundheitsberufe > Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf > Nostrifikationen
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FH Gesundheitsberufe Oberösterreich
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Informationen zu Nostrifikationen für die Gesundheitsberufe Hebammen, Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Angehörige der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Dienste finden Sie auf der Homepage der FH Gesundheitsberufe Oberösterreich unter: Studieren > Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
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Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
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Über eine eventuell notwendige Beglaubigung bzw. Überbeglaubigung der Urkunden informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten unter: Reise & Services > Urkunden und Beglaubigungen > Beglaubigung, Apostille
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migrare - Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen
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Unterstützung bei der Vorbereitung auf das Nostrifikationsverfahren finden Sie unter: Angebote > Kompetenzen > AST - Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen
