Nostrifikation und Anerkennung von Berufsqualifikationen

Wer in Österreich einen Gesundheitsberuf ausüben will, benötigt eine Berufsberechtigung. Eine außerhalb von Österreich erworbene Berufsqualifikation in einem Gesundheitsberuf muss von der zuständigen österreichischen Behörde nostrifiziert oder anerkannt werden. Für eine solche Nostrifikation oder Anerkennung muss die Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses mit einer in Österreich staatlich anerkannten Ausbildung festgestellt werden. Eine Eintragung ins Gesundheitsberuferegister ist Voraussetzung, um den Beruf in Österreich ausüben zu dürfen.

Anerkennung

Darunter wird die Berufsanerkennung einer ausländischen Ausbildung mit Qualifikationsnachweisen innerhalb eines EU-Mitgliedstaates, EWR-Vertragsstaates (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz verstanden.

 

Nostrifikation

Darunter wird die Berufsanerkennung einer ausländischen Ausbildung mit Qualifikationsnachweisen außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, EWR-Vertragsstaates (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz verstanden.

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