Nostrifikation und Anerkennung von Berufsqualifikationen

Wer in Österreich einen Gesundheitsberuf ausüben will, benötigt dafür eine Berufsberechtigung. Eine außerhalb von Österreich erworbene Berufsqualifikation für einen Gesundheitsberuf muss von der zuständigen österreichischen Behörde zuerst nostrifiziert oder anerkannt werden, bevor die Berufstätigkeit aufgenommen werden darf. Für eine solche Nostrifikation oder Anerkennung muss die Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses mit einer in Österreich anerkannten Ausbildung festgestellt werden.

Anerkennung

Darunter wird die Berufsanerkennung einer ausländischen Ausbildung mit Qualifikationsnachweisen innerhalb eines EU-Mitgliedstaates, EWR-Vertragsstaates (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz verstanden.

 

Nostrifikation

Darunter wird die Berufsanerkennung einer ausländischen Ausbildung mit Qualifikationsnachweisen außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, EWR-Vertragsstaates (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz verstanden.

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