Ziel im gemeinsamen Pilotprojekt des Landes Oberösterreichs mit dem Bundesministerium für Inneres und der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen ist es:
- Missbrauch zu verhindern und finanzielle Hilfeleistungen zielgerichtet einzusetzen
- die Verwaltung zu vereinfachen und die Effizienz der Auszahlungs-Abläufe zu erhöhen
- die Leistungserbringung zu standardisieren
- die Grundlagen für eine österreichweite Ausschreibung und Ausrollung zu legen
Mit der Einführung der Sachleistungskarte wird die Grundversorgung in Oberösterreich modernisiert, sowie sicherer und effizienter gestaltet, was sowohl den betroffenen Personen als auch den verwaltenden Organisationen zugutekommt.
Häufig gestellte Fragen
Alle volljährigen Leistungsberechtigten, die im Rahmen der Grundversorgung Leistungen gem. Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG bzw. Oö. Grundversorgungsgesetz erhalten und in den sieben organisierten Quartieren in der Pilotregion untergebracht sind.
Leistungen für Minderjährige werden auf die Sachleistungskarten der Eltern überwiesen.
Es werden die gleichen Leistungen, die sonst im Rahmen der Grundversorgung ausbezahlt werden auf die Sachleistungskarte überwiesen:
- Verpflegungsgeld: 7 Euro je Tag (5 Euro für Minderjährige)
- Taschengeld für Minderjährige bis 3 Jahre: 20 Euro je Monat
- Schulgeld: 100 Euro (2x jährlich am Beginn des Semesters)
Ergänzend werden wie bisher Bekleidungsgutscheine an Klienten in der Grundversorgung ausgegeben.
Über die „secupay-App“ besteht jederzeit die Möglichkeit abzufragen, wie viel Guthaben noch auf der Sachleistungskarte vorhanden ist und welche Umsätze getätigt wurden. Die "secupay-App“ steht sowohl im App Store als auch im Google Play Store zur Verfügung.
Alternativ können Umsätze und das aktuelle Guthaben auch online auf der Homepage des Kartenanbieters eingesehen werden.
Infoblatt und Übersetzungen | Info-sheet and translations