Sachleistungskarte für Asylwerbende in

Mit Juli 2024 wird in Oberösterreich in sieben Quartieren in der Region Steyr die Sachleistungskarte für Asylwerber/innen erprobt.

Ziel im gemeinsamen Pilotprojekt des Landes Oberösterreichs mit dem Bundesministerium für Inneres und der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen ist es:

  - Missbrauch zu verhindern und finanzielle Hilfeleistungen zielgerichtet einzusetzen

  - die Verwaltung zu vereinfachen und die Effizienz der Auszahlungs-Abläufe zu erhöhen

  - die Leistungserbringung zu standardisieren

  - die Grundlagen für eine österreichweite Ausschreibung und Ausrollung zu legen

Mit der Einführung der Sachleistungskarte wird die Grundversorgung in Oberösterreich modernisiert, sowie sicherer und effizienter gestaltet, was sowohl den betroffenen Personen als auch den verwaltenden Organisationen zugutekommt.

Häufig gestellte Fragen

Die Sachleistungskarte ist eine Visa-Debitkarte. Sie unterscheidet sich weder im Funktionsumfang noch vom Design von anderen Visa-Debitkarten, die von Kreditinstituten ausgegeben werden. Die Sachleistungskarte wird als Plastik-Karte ausgegeben.

Die Sachleistungskarte ähnelt einer normalen EC- oder Debitkarte mit neutralem Design. Auf der Sachleistungskarte ist die 16-stellige Kartennummer, der persönliche Card-Token, sowie der Gültigkeitszeitraum angeführt. Auf der Rückseite befindet sich der CVC.

Alle volljährigen Leistungsberechtigten, die im Rahmen der Grundversorgung Leistungen gem. Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG bzw. Oö. Grundversorgungsgesetz erhalten und in den sieben organisierten Quartieren in der Pilotregion untergebracht sind.

Leistungen für Minderjährige werden auf die Sachleistungskarten der Eltern überwiesen.

Verantwortlich für die Ausgabe und Überweisung der Grundversorgungs-Leistungen  auf  die Sachleistungskarte ist der jeweilige Quartiergeber (wie auch bisher bei der Ausgabe von Bargeld an die Leistungsempfänger).

Es werden die gleichen Leistungen, die sonst im Rahmen der Grundversorgung ausbezahlt werden auf die Sachleistungskarte überwiesen:

  • Verpflegungsgeld: 7 Euro je Tag (5 Euro für Minderjährige)
  • Taschengeld für Minderjährige bis 3 Jahre: 20 Euro je Monat
  • Schulgeld: 100 Euro (2x jährlich am Beginn des Semesters)

Ergänzend werden wie bisher Bekleidungsgutscheine an Klienten in der Grundversorgung ausgegeben.

Die Leistung wird vom zuständigen Quartiergeber automatisch und digital zweimal monatlich (Monatsmitte, Monatsende) im Nachhinein auf die Sachleistungskarte geladen. Es erfolgt somit keine Bargeldauszahlung seitens des Quartiergebers.

Maximal 40 Euro pro Monat und Person an Geldautomaten. Nach Abhebung von z.B. 30 Euro können noch weitere 10 Euro behoben werden.

Bargeldlose Zahlungen sind unabhängig davon bis zum Guthabenlimit möglich.

Die Sachleistungskarte kann in Österreich in allen Geschäften und bei Dienstleistern genutzt werden, die VISA akzeptieren. Dies umfasst u.a. Supermärkte, Drogeriemärkte, Apotheken oder die ÖBB.

Eine Bargeldbehebung ist bei österreichischen Bankomaten möglich.

Im Ausland kann die Sachleistungskarte nicht benutzt werden.

Außerdem kann mittels der Sachleistungskarte unter anderem in folgenden Branchen nicht bezahlt werden: Glücksspiel, Dating und Escortservices, Geldüberweisungsdienste, Online-Marktplätze, Gutscheinverkauf, Staatliche Lotterien.

Für die standardmäßige Nutzung der Debitkarte fallen keine Gebühren an.

Bargeldbehebungen sind einmal pro Monat kostenlos bei jedem Bankomaten möglich.

Über die „secupay-App“ besteht jederzeit die Möglichkeit abzufragen, wie viel Guthaben noch auf der Sachleistungskarte vorhanden ist und welche Umsätze getätigt wurden. Die "secupay-App“ steht sowohl im App Store als auch im Google Play Store zur Verfügung.

Alternativ können Umsätze und das aktuelle Guthaben auch online auf der Homepage des Kartenanbieters eingesehen werden.

Nein, die Sachleistungskarte und die dazugehörige PIN dürfen ausschließlich vom jeweiligen Karteninhaber genutzt werden und nicht an andere Personen weitergeben werden.

Die Sachleistungskarte kann unter der Homepage des Kartenanbieters gesperrt werden. Eine neue Karte ist beim jeweiligen Quartiergeber anzufordern (Verlustanzeige beim Fund- bzw. Gemeindeamt).

Die Sachleistungskarte kann unter der Homepage des Kartenanbieters gesperrt werden. Eine neue Karte ist beim jeweiligen Quartiergeber anzufordern. Durch eine sofortige Diebstahlsanzeige bei der Polizei wird Ihre Haftung für unautorisierte Transaktionen begrenzt.

Der PIN für die Sachleistungskarte kann online auf der Homepage des Kartenanbieters unter Verwendung des Card-Tokens abgefragt werden.

Die Kartensperre erfolgt, wenn der PIN 3-mal falsch eingegeben wurde. In diesem Fall kann das Kontaktformular auf der Homepage des Kartenanbieters genutzt werden, um einen neuen PIN anzufordern. Nach Entsperrung der Karte wird eine SMS oder E-Mail mit Informationen zum PIN übermittelt.

Durch das entsprechende Kontaktformular seitens des Kartenanbieters wird unter der Homepage des Kartenanbieters entsprechender Support bereitgestellt. Im Bedarfsfall bietet der Quartiergeber ebenso Hilfestellung.

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