Sachleistungskarte für Asylwerbende in

Mit Juli 2025 wird die Sachleistungskarte für Leistungen in der Grundversorgung in Oberösterreich weiter ausgerollt.

In einem erstem Schritt erfolgt eine Umstellung auf den neuen Anbieter PayCenter GmbH in den bisherigen Quartieren ausgewählter Partner:innen in der Pilotregion Linz, Linz-Land, Steyr und Steyr-Land. Mit Herbst 2025 soll die Ausrollung im Bundesland Oberösterreich abgeschlossen sein. Mit der Einführung der Sachleistungskarte wird die Grundversorgung in Oberösterreich modernisiert, sowie sicherer und effizienter gestaltet, was sowohl den betroffenen Personen als auch den verwaltenden Organisationen zugutekommt.

Folgende Ziele werden mit der Einführung erreicht:
• Missbrauch zu verhindern und finanzielle Hilfeleistungen zielgerichtet einzusetzen
• die Verwaltung zu vereinfachen und die Effizienz der Auszahlungs-Abläufe zu erhöhen
• die Leistungserbringung zu standardisieren

Häufig gestellte Fragen

Die Sachleistungskarte ist eine Mastercard-Debitkarte. Sie unterscheidet sich weder im Funktionsumfang noch vom Design von anderen Mastercard-Debitkarten, die von Kreditinstituten ausgegeben werden. Die Sachleistungskarte wird als Plastik-Karte ausgegeben.

Die Sachleistungskarte ähnelt einer normalen EC- oder Debitkarte mit neutralem Design. Auf der Sachleistungskarte ist die 16-stellige Kartennummer, der persönliche Card-Token, sowie der Gültigkeitszeitraum angeführt. Auf der Rückseite befindet sich der CVC.

Alle volljährigen Leistungsberechtigten, die im Rahmen der Grundversorgung Leistungen gem. Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG bzw. Oö. Grundversorgungsgesetz erhalten. Leistungen für Minderjährige werden auf die Sachleistungskarten der Eltern überwiesen. Die Umstellung auf die Sachleistungskarte erfolgt mehrstufig und wird im Herbst 2025 im gesamten Bundesland abgeschlossen sein.

Verantwortlich für die Ausgabe und Überweisung der Grundversorgungs-Leistungen  auf  die Sachleistungskarte ist der jeweilige Quartiergeber (wie auch bisher bei der Ausgabe von Bargeld an die Leistungsempfänger).

Es werden die gleichen Leistungen, die sonst im Rahmen der Grundversorgung ausbezahlt werden auf die Sachleistungskarte überwiesen.

Folgende Leistungen werden auf die Sachleistungskarte überwiesen:

  • Verpflegungsgeld: 7 Euro je Tag (5 Euro für Minderjährige)
  • Taschengeld für Minderjährige bis 3 Jahre: 20 Euro je Monat
  • Schulgeld: 100 Euro (2x jährlich am Beginn des Semesters)

Ergänzend werden wie bisher Bekleidungsgutscheine an Klienten in der Grundversorgung ausgegeben. Eine Anweisung des Bekleidungsgeldes auf die Sachleistungskarte ist in Vorbereitung.

Die Leistung wird vom zuständigen Quartiergeber per SEPA Überweisung und digital zweimal monatlich (Monatsmitte, Monatsende) auf die Sachleistungskarte geladen. Es erfolgt somit keine Bargeldauszahlung seitens des Quartiergebers.

Pro Person und Monat stehen 40 Euro in Form von Bargeld zur Verfügung.
Bargeldlose Zahlungen sind unabhängig davon bis zum Guthabenlimit möglich.
Beachte: Beim Abheben von Bargeld ist die PIN erforderlich.

Für die standardmäßige Nutzung der Debitkarte fallen keine Gebühren an.

Bargeldbehebungen sind einmal pro Monat kostenlos bei jedem Bankomaten möglich.

Die Sachleistungskarte kann in Österreich in allen Geschäften und bei Dienstleistern genutzt werden, die Debitkarten akzeptieren. Dies umfasst u.a. Supermärkte, Drogeriemärkte, Apotheken oder die ÖBB. Eine Bargeldbehebung ist bei österreichischen Bankomaten, sowie bei Supermarktkassen – wo dies angeboten wird – möglich.


Beachte: Zahlungen bis zu 50 € können im Geschäft ohne die Eingabe einer PIN getätigt werden. Ab 50 € muss die PIN eingegeben werden. Nach 5 kontaktlosen Bezahlungen ohne PIN Eingabe wird die PIN bei der sechsten Zahlung abgefragt. Anschließend kann wieder ohne PIN bezahlt werden. Pro Tag können maximal 25 Transaktionen erfolgen.

Die Sachleistungskarte kann in ganz Österreich genutzt werden.

Beachte, dass die Sachleistungskarte bei folgenden Branchen keine Zahlungen unterstützt: Glücksspiel, Dating und Eskorte-Services, Geldüberweisungsdienste, Online-Marktplätze, Gutscheinverkauf, Staatliche Lotterien.

Über die App "Bezahlkarte“ besteht jederzeit die Möglichkeit abzufragen, wie viel Guthaben noch auf der Sachleistungskarte vorhanden ist und welche Umsätze getätigt wurden. Die App "Bezahlkarte“ steht sowohl im App Store als auch im Google Play Store zur Verfügung.

Alternativ können Umsätze und aktuelles Guthaben auch online auf der Homepage sachleistung.at unter angeführtem Login Bereich eingesehen werden.

Nein, die Sachleistungskarte und die dazugehörige PIN dürfen ausschließlich vom jeweiligen Karteninhaber genutzt werden und nicht an andere Personen weitergeben werden.

Die Sachleistungskarte kann auf der Homepage des Kartenanbieters sachleistung.at einfach gesperrt werden. Eine neue Karte ist beim jeweiligen Quartiergeber anzufordern (Verlustanzeige beim Fund- bzw. Gemeindeamt).

Die Sachleistungskarte kann unter der Homepage des Kartenanbieters einfach gesperrt werden. Eine neue Karte ist beim jeweiligen Quartiergeber anzufordern. Durch eine sofortige Diebstahlsanzeige bei der Polizei wird Ihre Haftung für unautorisierte Transaktionen begrenzt.

Sollte ein Leistungsempfänger seinen PIN vergessen, muss die bestehende Karte gekündigt werden und anschließend eine neue Sachleistungskarte eingerichtet werden.

Grundsätzlich findet der Leistungsempfänger den PIN auf dem Kartenträgerpapier (Carrier = der Brief, auf dem die Karte aufgeklebt war) zusammen mit der Information, dies dringend aufzubewahren.

Wenn ein Leistungsempfänger seine PIN 3x falsch während des Bezahlvorgangs eingegeben hat, wird seine Karte gesperrt.

Die Kartensperre erfolgt, wenn der PIN 3-mal falsch eingegeben wurde. Über interne Prüfprozesse werden PIN-Sperren alle zwei Stunden geprüft. Sofern kein Missbrauch vorliegt, wird die Karte wieder freigegeben. Zusätzlich kann der Leistungsempfänger über das Kontaktformular auf sachleistung.at seine Kartenentsperrung beantragen. Das PayCenter Team kümmert sich dann schnellstmöglich um die Freischaltung der Karte.

Durch das entsprechende Kontaktformular auf der Homepage des Kartenanbieters wird der entsprechende Support bereitgestellt. Weiter gibt es einen Chatbot bzw. Telefonbot.

Im Bedarfsfall bietet der Quartiergeber ebenso Hilfestellung.

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