In einem erstem Schritt erfolgt eine Umstellung auf den neuen Anbieter PayCenter GmbH in den bisherigen Quartieren ausgewählter Partner:innen in der Pilotregion Linz, Linz-Land, Steyr und Steyr-Land. Mit Herbst 2025 soll die Ausrollung im Bundesland Oberösterreich abgeschlossen sein. Mit der Einführung der Sachleistungskarte wird die Grundversorgung in Oberösterreich modernisiert, sowie sicherer und effizienter gestaltet, was sowohl den betroffenen Personen als auch den verwaltenden Organisationen zugutekommt.
Folgende Ziele werden mit der Einführung erreicht:
• Missbrauch zu verhindern und finanzielle Hilfeleistungen zielgerichtet einzusetzen
• die Verwaltung zu vereinfachen und die Effizienz der Auszahlungs-Abläufe zu erhöhen
• die Leistungserbringung zu standardisieren
Häufig gestellte Fragen
Alle volljährigen Leistungsberechtigten, die im Rahmen der Grundversorgung Leistungen gem. Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG bzw. Oö. Grundversorgungsgesetz erhalten. Leistungen für Minderjährige werden auf die Sachleistungskarten der Eltern überwiesen. Die Umstellung auf die Sachleistungskarte erfolgt mehrstufig und wird im Herbst 2025 im gesamten Bundesland abgeschlossen sein.
Es werden die gleichen Leistungen, die sonst im Rahmen der Grundversorgung ausbezahlt werden auf die Sachleistungskarte überwiesen.
Folgende Leistungen werden auf die Sachleistungskarte überwiesen:
- Verpflegungsgeld: 7 Euro je Tag (5 Euro für Minderjährige)
- Taschengeld für Minderjährige bis 3 Jahre: 20 Euro je Monat
- Schulgeld: 100 Euro (2x jährlich am Beginn des Semesters)
Ergänzend werden wie bisher Bekleidungsgutscheine an Klienten in der Grundversorgung ausgegeben. Eine Anweisung des Bekleidungsgeldes auf die Sachleistungskarte ist in Vorbereitung.
Die Sachleistungskarte kann in Österreich in allen Geschäften und bei Dienstleistern genutzt werden, die Debitkarten akzeptieren. Dies umfasst u.a. Supermärkte, Drogeriemärkte, Apotheken oder die ÖBB. Eine Bargeldbehebung ist bei österreichischen Bankomaten, sowie bei Supermarktkassen – wo dies angeboten wird – möglich.
Beachte: Zahlungen bis zu 50 € können im Geschäft ohne die Eingabe einer PIN getätigt werden. Ab 50 € muss die PIN eingegeben werden. Nach 5 kontaktlosen Bezahlungen ohne PIN Eingabe wird die PIN bei der sechsten Zahlung abgefragt. Anschließend kann wieder ohne PIN bezahlt werden. Pro Tag können maximal 25 Transaktionen erfolgen.
Über die App "Bezahlkarte“ besteht jederzeit die Möglichkeit abzufragen, wie viel Guthaben noch auf der Sachleistungskarte vorhanden ist und welche Umsätze getätigt wurden. Die App "Bezahlkarte“ steht sowohl im App Store als auch im Google Play Store zur Verfügung.
Alternativ können Umsätze und aktuelles Guthaben auch online auf der Homepage sachleistung.at unter angeführtem Login Bereich eingesehen werden.
Die Kartensperre erfolgt, wenn der PIN 3-mal falsch eingegeben wurde. Über interne Prüfprozesse werden PIN-Sperren alle zwei Stunden geprüft. Sofern kein Missbrauch vorliegt, wird die Karte wieder freigegeben. Zusätzlich kann der Leistungsempfänger über das Kontaktformular auf sachleistung.at seine Kartenentsperrung beantragen. Das PayCenter Team kümmert sich dann schnellstmöglich um die Freischaltung der Karte.
Infoblatt und Übersetzungen | Info-sheet and translations