Selbstversicherung in der Krankenversicherung

Liegt keine Krankenversicherung für einen Menschen mit Beeinträchtigungen vor, kann ein Antrag auf Gewährung der Kostentragung zur Selbstversicherung bei den Bezirksverwaltungsbehörden gestellt werden.

Was ist das?

Liegt keine Krankenversicherung für einen Menschen mit Beeinträchtigungen vor, kann ein Antrag auf Gewährung der Kostentragung zur Selbstversicherung bei den Bezirksverwaltungsbehörden gestellt werden.

Wie kommt jemand zur Leistung?

Durch Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bedarfskoordinator / der zuständigen Bedarfskoordinatorin bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

Voraussetzungen:

  • Es muss gleichzeitig eine Hauptleistung nach dem Oö. ChG (Heilbehandlung, Frühförderung, Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität, Wohnen, Persönliche Assistenz oder Mobile Betreuung und Hilfe) oder eine andere Wohnleistung des Oö. ChG (Krisenplätze, Wohnungsloseneinrichtungen, Übergangswohnen) in Anspruch genommen werden.
  • Es darf keine andere Möglichkeit geben, eine Krankenversicherung zu erhalten (z.B. als Angehöriger eines Versicherten oder im Rahmen einer Leistung nach dem Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz)

Weiterführende Informationen

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