Oö. Hundehaltegesetz

Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei der Hundehalterin oder beim Hundehalter.

langhaar Colly

Quelle: Peraus Peter, Land

Der Hund ist der treueste Begleiter und beste Freund des Menschen!

Nur leider können viele Mitmenschen diese Liebe nicht teilen und stehen so manchen tierischen Eigenschaften skeptisch gegenüber.

Deshalb gibt es seit 1. Juli 2003 das Oö. Hundehaltegesetz.

Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2022

Seit 1. September 2022 in Kraft getreten!

Wie bisher ist ein zwölf Wochen alter Hund binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu melden. Der Meldung sind anzuschließen:

  • der erforderliche Sachkundenachweis
  • der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht. (Die Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.) und
  • der Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank

Neu ist, dass Hundehalterinnen und Hundehalter seit 1. September 2022 auch Änderungen oder einen Wechsel bei der Haftpflichtversicherung binnen vier Wochen der Gemeinde bekannt geben müssen.

Außerdem kann die Gemeinde von der Hundehalterin oder vom Hundehalter einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verlangen oder direkt beim Versicherungsunternehmen nachfragen, ob eine der Gemeinde gemeldete Haftpflichtversicherung aufrecht ist.

Diese Bestimmung ist mit 1. September 2022 in Kraft getreten. Es wird damit sichergestellt, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist, was der Verbesserung des Opferschutzes dient.

Rechtliche Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: