Zulässige Prüferinnen bzw. Prüfer der Alltagstauglichkeitsprüfung sind gemäß § 5 Abs. 1 Oö. HHVO 2024:
- Tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen bzw. tierschutzqualifizierte Hundetrainer .
- Prüferinnen bzw. Prüfer der DogAudit eGen, die zur Abnahme dieser Prüfung von der DogAudit eGen zertifiziert wurden .
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Alltagstauglichkeitsprüfung (IKD/E-19)
Bestätigung über die Absolvierung gemäß § 5 Abs. 2 Oö. Hundehaltegesetz 2024
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