Das Land Oberösterreich nimmt bezüglich barrierefreier Bescheide innerhalb Österreichs eine Pionierrolle ein. Bereits seit 2014 werden sämtliche Bescheide für Leistungen nach dem Oö. Chanchengleichheitsgesetz in leicht verständlicher Sprache ausgestellt. Im Jahr 2015 wurde diese Vorgehensweise als verpflichtend im oberösterreichischen Gesetz verankert.
Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention wird durch den Abbau von sprachlichen Barrieren bei amtlichen Schriftstücken mehr Inklusion und Selbstbestimmung ermöglicht. (Siehe UN-BRK Artikel 9, 12 und 13.)
Dabei profitieren nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten vom Einsatz leicht verständlicher Sprache. Sie kommt auch all jenen Personen zugute, für die Amtssprache schwer zu verstehen ist oder die Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen komplexer Texte haben.
Bei der Übersetzung der Bescheide bleiben behördlich notwendige Merkmale erhalten, womit das Dokument seine rechtliche Gültigkeit bewahrt. In einem angefügten Beiblatt werden alle wichtigen Fachbegriffe leicht verständlich erklärt.
Um einer größtmöglichen Zielgruppe zu entsprechen, sind alle Bescheide grundsätzlich in Einfacher Sprache verfasst. Auf Anfrage können sie aber auch in Leichter Sprache ausgestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Einfacher Sprache und Leichter Sprache?
Die Abteilung Soziales bietet leicht verständliche Informationen
auf zwei unterschiedlichen Sprachniveaus an:
Einfache Sprache entspricht dem Sprachniveau B1

Quelle: Abteilung Soziales
Texte in Einfacher Sprache sind einfach zu lesen und leicht zu verstehen. Sie sind inhaltlich und optisch klar strukturiert. Relevante Informationen sind schnell zugänglich. Komplexe Schachtelsätze und wenig geläufige Fremdwörter werden vermieden.
Das hilft allen Personen, die sich schnell informieren möchten, die nicht Deutsch als Muttersprache haben oder die grundlegende Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen von Texten haben.
Leichte Sprache entspricht dem Sprachniveau A2

Quelle: Abteilung Soziales
Texte in Leichter Sprache sind noch leichter verständlich, als Texte in Einfacher Sprache. Für die Leichte Sprache gibt es zusätzlich fixe Regeln. Diese helfen, dass die Inhalte besonders für Menschen mit Lernschwierigkeiten noch leichter zugänglich werden.
Wichtige Merkmale von Leichter Sprache sind zum Beispiel sehr kurze Sätze und ein sehr einfacher Satzbau. Jeder Satz beginnt in einer neuen Zeile. Der Einsatz des Genetivs, passive Formulierungen und Metaphern werden vermieden. Eine große, klare Schrift und die Trennung von langen, zusammengesetzten Wörtern durch einen Bindestrich erhöhen die Lesbarkeit.
Texte in Leichter Sprache müssen von Personen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden, ob sie ausreichend verständlich sind.
