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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Gebiete "Untere Traun sowie Unteres Traun- und Almtal" als Europaschutzgebiet bezeichnet werden und mit der ein Landschaftspflegeplan für das Gebiet "Unteres Traun- und Almtal" erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 1. März 2024
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Fischlhamerau" als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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Begutachtungsfrist: 1. März 2024
- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Kalksteinmauer und Orchideenwiese Laussa" als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 3. Jänner 2024
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Orchideenwiese im Pechgraben" in der Gemeinde Laussa als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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Begutachtungsfrist: 3. Jänner 2024
- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Kalksteinmauer Laussa" in der Gemeinde Laussa als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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Begutachtungsfrist: 3. Jänner 2024
- Erläuterungen .
- Plan .
2024
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung • 4021 Linz, Landhausplatz 1 • Telefon (+43 732) 77 20-0 • E-Mail post@ooe.gv.at