Verordnungsentwürfe der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
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Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich mit der ein 2. Sanierungsprogramm für Fließgewässer erlassen wird
(Begutachtungsfrist: 15. August 2019)
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Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Grundwasserschongebietsverordnung Zirking geändert wird
(Begutachtungsfrist: 15. Juni 2019)
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Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Regionalprogramm Weißenbachtal zum Schutz von oberflächennahem Porengrundwasser für die Trinkwassernutzung erlassen wird (Regionalprogramm Weißenbachtal)
(Begutachtungsfrist: 5. April 2019)
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Verordnungsentwürfe der Direktion Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das "Goiserer Weißenbachtal" in der Gemeinde Bad Goisern als Europaschutzgebiet bezeichnet wird
Begutachtungsfrist: 27. Jänner 2020
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Röll" in der Gemeinde Grünau im Almtal als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
Begutachtungsfrist: 20. Jänner 2020
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den Bewilligungspflichten des § 5 und § 9 Abs. 2 sowie der Anzeigepflicht des § 6 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Attersees festgelegt werden (Attersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2019)
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- Erläuterungen .
- Übersichtsplan - Anlage 1 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/1 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/2 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/3 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/4 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/5 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/6 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/7 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/8 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/9 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/10 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/11 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/12 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/13 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/14 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/15 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/16 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/17 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/18 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/19 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/20 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/21 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/22 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/23 .
- Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von Bewilligungspflichten des § 5 und § 9 Abs. 2 sowie der Anzeigepflicht des § 6 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Hallstättersees festgelegt werden (Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2019 .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den Bewilligungspflichten des § 5 und § 9 Abs. 2 sowie der Anzeigepflicht des § 6 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Mondsees festgelegt werden (Mondsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2019)
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- Erläuterungen .
- Übersichtsplan - Anlage 1 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/1 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/2 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/3 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/4 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/5 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/6 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/7 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/8 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/9 .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den Bewilligungspflichten des § 5 und § 9 Abs. 2 sowie der Anzeigepflicht des § 6 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Traunsees festgelegt werden (Traunsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2019)
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- Erläuterungen .
- Übersichtsplan - Anlage 1 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/1 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/2 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/3 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/4 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/5 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/6 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/7 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/8 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/9 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/10 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/11 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/12 .
- Übersichtsplan - Anlage 2/13 .
- Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den Bewilligungspflichten des § 5 und § 9 Abs. 2 sowie der Anzeigepflicht des § 6 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Wolfgangsees festgelegt werden (Wolfgangsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2019) .
- Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den Bewilligungspflichten des § 5 und § 9 Abs. 2 sowie der Anzeigepflicht des § 6 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Zellersees festgelegt werden (Zellersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2019) .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Bäche in den Steyr- und Ennstaler Voralpen" als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan erlassen wird
(Begutachtungsfrist: 12. November 2019)
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Krumme Steyrling" in der Gemeinde Molln als Naturschutzgebiet festgestellt wird
(Begutachtungsfrist: 15. Oktober 2018)
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der "Bürstlingsrasen Kammerschlag" in der Gemeinde Eidenberg als Naturschutzgebiet festgestellt und ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
(Begutachtungsfrist: 3. Juli 2018)
.- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der "Halbtrockenrasen Fuchsenmutter" in der Gemeinde Leonding als Naturschutzgebiet festgestellt wird
(Begutachtungsfrist: 3. Juli 2018)
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