Jugendschutz

Alkohol, Tabak & Nikotin, Ausgehzeiten oder Glücksspiel: Das Oö. Jugendschutzgesetz regelt wichtige Altersbeschränkungen zum Schutz junger Menschen. Das Land bietet dazu Infos, Workshops und Servicepakete.

Das Jugendschutzgesetz regelt in jedem Bundesland gewisse Altersbeschränkungen. Diese beziehen sich auf folgende Dinge:

  • Alkohol 

  • Nikotin bzw. Tabak (in Form von Zigaretten oder E-Zigaretten, Shishas oder Vapes)

  • Seit Dez. 2023 auch tabakfreie Nikotinbeutel und rauchbare CBD-Produkte

  • Andere betäubende oder aufputschende Mittel

  • Ausgehzeiten

  • Zugangsbeschränkungen für jugendgefährdende Orte, Medien, Gegenstände und Dienstleistungen  

Der Oö. Landtag hat zum Schutz junger Leute in Oberösterreich ein eigenes Gesetz geschaffen. Mit Augenmaß, aber auch mit Konsequenz nimmt das Jugendschutzgesetz - seit 2001 gültig - Geschäftsleute, Jugendliche und Eltern in Verantwortung. Und trägt damit den gesellschaftlichen Entwicklungen in Oberösterreich Rechnung.

Das JugendService des Landes OÖ bietet dazu kostenlose Vorträge in Schulen, Jugendorganisationen und -zentren sowie eine Reihe von Serviceleistungen und Publikationen an:

  • Veranstaltungs-Servicepaket: Armbändchen zur Alterskontrolle, Aushang und Flyer mit den wichtigsten Bestimmungen
  • Jugendschutz-Infostand: Betreuter Infostand mit Broschüren und Werbemitteln zum Thema Jugendschutz – auch in Kombination mit der Barfuss-Bar (alkoholfreie Cocktailbar) 
  • Kostenloses Infomaterial: Broschüren für Jugendliche und Erziehungsberechtigte, Infoblätter für Veranstaltungen und Service/Verkauf 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: