Beglaubigungen und Apostillen

Beglaubigungen bzw. Apostillen ermöglichen Dokumenten internationale Anerkennung. Das bedeutet, dass Urkunden grundsätzlich beglaubigt werden müssen, um in einem anderen Land verwendet werden können.

Die Ausstellung von Beglaubigungen und Apostillen ist grundsätzlich persönlich oder postalisch möglich. Im Falle einer persönlichen Vorsprache zur Ausstellung einer Beglaubigung oder Apostille wird um vorherige Online-Terminvereinbarung ersucht. In dringenden Fällen bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme (Telefon: +43 732 7720-11451).

Bei einer postalischen Übermittlung ersuchen wir um Bekanntgabe der Rücksendeadresse, sowie um Information, in welchem Land die Urkunde bzw. das Dokument vorgelegt werden soll. Für Rückfragen seitens der Behörde ist die Angabe einer Telefonnummer empfehlenswert.

 

 

 

Wann ist die Oö Landesregierung für die Beglaubigung zuständig?

Wenn die Urkunde oder das Dokument im Bundesland Oberösterreich ausgestellt wurde. Ist die Personenstandsurkunde von einer Gemeinde, einem Standesamt bzw. Standesamtsverband ausgestellt worden, benötigen wir von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eine Vorbeglaubigung (Ausnahme: Statutarstädte).

Welche Urkunden können beglaubigt werden?

  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde)
  • Strafregisterbescheinigungen der Gemeinden
  • Meldebestätigungen
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Zeugnisse (Achtung: bei Zeugnissen ist vorab eine Bestätigung der Bildungsdirektion Oberösterreich einzuholen)

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: