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Beglaubigungen und Apostillen.
Beglaubigungen bzw. Apostillen ermöglichen Dokumenten internationale Anerkennung. Das bedeutet, dass Urkunden grundsätzlich beglaubigt werden müssen, um in einem anderen Land verwendet werden können.
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Hochwasser.
Richtiges Verhalten bei Hochwasser inklusive Telefonnummer der Landeswarnzentrale.
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Staatsbürgerschaft.
Die Anträge auf Verleihung und Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft sind gemäß § 19 Abs. 1 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG 1985) persönlich bei der Behörde zu stellen.
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Zivildienst-Beratungsstelle.
Information und Beratung für Zivildiener und Zivildiensteinrichtungen.
Amt der Oö. Landesregierung • 4021 Linz, Landhausplatz 1 • Telefon (+43 732) 77 20-0 • E-Mail post@ooe.gv.at