LRin Langer-Weninger: Verlustersatz II fixiert: Antragstellung für Schweine- und Legehaltungsbetriebe ist ab sofort möglich

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 25. April 2022)

„Nun ist es fix. Der Verlustersatz II für Schweine und Eier kann ab sofort über die Agrarmarkt Austria (AMA) beantragt werden. Gerade für die in Oberösterreich so starke Schweinebranche ist das eine wichtige Entlastungsmaßnahme. Seit Monaten befinden sich die Schweinebauern nach pandemiebedingten Marktverwerfungen, aber auch der Flut an deutschem Billigfleisch infolge der ersten ASP-Fälle, in einer wirtschaftlich dramatischen Situation. Durch den Verlustersatz II wird den Betrieben nun zumindest ein Teil ihres Einkommensverlustes abgegolten.“
Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger

Im Februar wurde bereits vom Landwirtschaftsministerium (BMLRT) versichert, dass es einen zweiten „Verlustersatzes für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ geben wird. Mit diesem Covid-Verlustausgleich sollen die wirtschaftlichen Einbußen der Bäuerinnen und Bauern infolge der Lockdown-Maßnahmen (Gastro- und Hotellerie-Schließungen) abgegolten werden. „Nun stehen die Details für den Ausgleichszeitraum und die Fördersätze mehrheitlich fest, sodass die Antragstellung beginnen kann. Auch dieses Mal werden die Antragsstellung sowie die Auszahlung über die AMA (Internetserviceportal eAMA: https://services.ama.at/servlet) abgewickelt“, berichtet Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. 

Voraussetzung für den Verlustersatz II ist, dass der Rückgang des Deckungsbeitrags im jeweiligen Betriebszweig mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Betrachtungszeitraum (Dezember 2019 bis Februar 2020) beträgt. Nach den Berechnungen der hierfür zuständigen Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB) lässt sich ein solcher Rückgang für Schweinebetriebe im Zeitraum Dezember 2021 bis Februar 2022 sowie für Legehaltungsbetriebe im Zeitraum Jänner bis Februar 2022 bestätigen. „Für die betroffenen Betriebe bedeutet diese Zusage des Verlustersatzes II nun, dass sie 70 Prozent des errechneten Verlusts als Zuschuss gewährt bekommen. Diese finanzielle Entlastung ist dringend erforderlich, löst aber nicht alle Probleme. In Zukunft muss der Weg – auch zur Absicherung unserer Ernährungssouveränität – in Richtung fairer und angemessener Erzeugerpreise führen“, betont Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger abschließend.

Hard Facts Verlustersatz II:
•    Beantragung über die AMA vom 25. April bis 31. Mai 2022
•    Voraussetzung: Verlust von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags im Betriebszweig 
•    Zuschuss: 70 Prozent des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes; 
der Zuschuss ist nicht rückzahlbar
•    Beihilfensätze (laut BAB-Berechnungen): 
je Zuchtsau zwischen  27,84 Euro und 29,90 Euro;
je Mastschwein zwischen 11,01  Euro bis € 15,38 Euro;
je 100 Legehennen Bodenhaltung zwischen 19,24 Euro und  22,24 Euro.
•    Die Förderung ist mit 100.000 Euro gedeckelt
•    Start der Auszahlung: voraussichtlich ab Juli 2022

 

Bilder zum Download

LRin Michaela Langer-Weninger steht in einem Schweinestall und hält ein Ferkel in der Hand. Quelle: LK OÖ, Verwendung mit Quellenangabe (1,03 MB).

Bildtext: Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger begrüßt den Verlustersatz II für die heimischen Schweine- und Legehennenhalter/innen.

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