LR Klinger/KO Dörfel: Durchbruch beim Hundehaltegesetz

Landeskorrespondenz

Mit Expert/innenwissen auf den richtigen Hund kommen

(Presseaussendung vom 2.2.2021)

Nach dem Runden Tisch mit namhaften Expert/innen, konnten nun alle umstrittenen Punkte der Novelle des Hundehaltegesetzes ausgeräumt werden. Der Fokus wird, wie bereits mehrfach erwähnt, auf einer Erweiterung und wesentlichen Verbesserung des Sachkundenachweises liegen. 

Das neue Kurrikulum wird wesentlich verbessert und mindestens sechs statt bisher drei Stunden Unterricht umfassen und mit einer Prüfung abzuschließen sein. Zusätzlich wird es ein expertengeleitetes Aufklärungsgespräch geben. Ziel des Gespräches ist es, zu ermitteln, welcher Hund für die jeweiligen Umfeldbedingungen und für den Erfahrungsstand des/der Hundehalter/in am besten geeignet ist. Der Sachkundenachweis wird immer vor der Anmeldung eines Hundes zu erbringen sein.

„Mein Dank geht in allererster Linie an die Expertinnen und Experten, die ihre Fachkenntnis mehrfach in die Gespräche eingebracht haben. Ich habe von Anfang an klar die Position vertreten, dass man bei der Ausbildung von Hund und Halterinnen und Haltern ansetzen muss und dass der Hund auch ins Umfeld passen muss. Eine Liste mit Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential wird es nicht geben. Durch den verbesserten Sachkundenachweis vor Anmeldung des Hundes schaffen wir Sicherheit für Hund, Halter und Umfeld “, zeigt sich LR KommR Ing. Wolfgang Klinger erfreut über die erfolgreichen Gespräche.

Dass Experten eine verstärkte Ausbildung für alle Hunderassen vorschlagen, begrüßt Klubobmann Bürgermeister Dr. Christian Dörfel ausdrücklich. „Unser Ziel war es, konkrete Maßnahmen für eine Stärkung der Ausbildung zu erarbeiten. Diesem Ziel sind wir jetzt ein großes Stück näher gekommen“, so Dörfel.

„Nach den ausführlichen Debatten mit Experten wollen wir – wenn ein konkreter Entwurf am Tisch liegt – in die parlamentarische Diskussion einsteigen. Ein neues Gesetz muss zum Schutz von Mensch und Tier von so vielen Leuten wie möglich mitgetragen werden. Ich bin optimistisch, dass wir das mit den vorliegenden Maßnahmen auch schaffen“, sagt Dörfel.

Neben dem Fokus auf Ausbildung soll es auch zukünftig verpflichtend sein, das Tier vor der Anmeldung in der österreichweiten Heimtierdatenbank einzutragen. „Im Sinne einer Verwaltungserleichterung und zur besseren Rückverfolgbarkeit von insbesondere auffälligen Tieren soll auch das Teil des neuen Gesetzes werden“, betont Dörfel abschließend.