LH-Stv. Dr. Haimbuchner: Leistungen der Familien müssen deutlich anerkannt werden

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 27.12.2020)

2020 ist von der grassierenden Corona-Pandemie geprägt. Das Virus hat unser Land, die gesamte Welt lahm gelegt. Durch die verschiedenen Lockdowns waren vor  allem Familien davon betroffen. Damit einher gingen Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit, die für viele Familien herbe Einkommensverluste bedeuteten. Diese Situation wird sich in den kommenden Monaten noch weiter verschärfen.

„Von Anfang an war für mich klar, dass in dieser Situation in erster Linie die Familien unterstützt werden müssen, denn sie waren es, die neben ihrer Arbeit durch Home-Schooling, Kinderbetreuung, Versorgung von Älteren und dem eigenen Haushalt enormes geleistet und dafür gesorgt haben, dass das System aufrechterhalten blieb. Deshalb hat das Land Oberösterreich umgehend zahlreiche Unterstützungen installiert. So wurde im Frühjahr auf meine Initiative hin die COVID-19-Wohnkostenhilfe eingeführt, weiter wurden die Mittel des Solidaritätsfonds deutlich erhöht. Diese finanziellen Mittel konnten zielgerichtet an jene ausbezahlt werden, die massive Einkommensverluste erlitten haben. Diese Art von zielgerichteter Hilfe für jene, die unsere Unterstützung benötigen, erwarte ich mir vermehrt auch von der Bundesregierung“, so Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.

Bis Anfang Dezember wurden 71.000 Anträge zum Familienhärteausgleichsfonds positiv vom Bund bearbeitet. Dabei sind laut Richtlinien die Faktoren Familienstruktur, das Einkommen vor der Krise und der Einkommensverlust durch die Krise zu berücksichtigen. Bei selbständig Erwerbstätigen gibt es hierbei jene Unschärfe, dass diese offensichtlich pauschal bewertet werden und den dritten Teilbetrag erst im Jahr 2021 nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides von 2020 erhalten können.

„Hierzu ist festzuhalten, dass der Familienhärtefonds in einer akuten Notsituation helfen soll. In den Richtlinien ist von einer Pauschalbehandlung keine Rede. Auch im Bewilligungsschreiben vom Bundesministerium ist kein Hinweis darauf zu finden, dass erst im nächsten Jahr das verbleibende Drittel ausbezahlt werden kann, wenn der Einkommensteuerbescheid 2020 vorliegt. Dabei kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Einkommensverlust bei Selbständigen über das Jahr gerechnet nicht so dramatisch auswirkt. Es muss zudem sichergestellt werden, dass es zu keiner Rückforderung der bereits ausbezahlten Unterstützung kommen darf. Als ‚einfach und unbürokratisch‘ wurde diese Unterstützung angekündigt – dies wäre dann der Fall, wenn für Selbständige der Nachweis reichen würde, dass sie auch Geld aus dem Härtefallfonds der Wirtschaftskammer erhalten haben. Es geht hier um unsere Familien!“, kritisiert Haimbuchner die überbordende Bürokratie.

„Unverständlich ist auch, warum der „Kinderbonus“ in der Höhe von 360 Euro nur für jene Kinder ausbezahlt wurde, für die im September Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bezogen wurde. Dieses Geld wurde als coronabedingte Unterstützung angekündigt, weil Familien in der Covid-19-Krise in einer außergewöhnlichen schwierigen Phase sind. Deshalb steht für mich fest, dass dieser Bonus für jedes Kind, das heuer familienbeihilfenanspruchsberechtigt ist, gewährt werden muss,“ nimmt Haimbuchner abschließend die Bundesregierung in die Pflicht.