Gemeindekooperationen

Gemeindekooperationen unterstützen und ergänzen auf freiwilliger Basis die Planungsarbeit der einzelnen Gemeinden und die des Landes in den Bereichen der Raum- und Standortentwicklung.

Die räumliche Entwicklung stößt in zunehmendem Maße auch in Regionen Oberösterreichs an ihre Grenzen (z.B. in Stadtregionen). Dies wird insbesondere dann augenscheinlich, wenn Planungsüberlegungen, wie etwa die Suche nach neuen Standorten für die Ansiedlung von Betrieben, aus kompetenzrechtlichen Gründen an den Gemeindegrenzen enden. Durch diese Verwaltungs- und Zuständigkeitsgrenzen wird jedoch der Planungsspielraum für langfristige Entwicklungen in einer Region eingeschränkt.

Damit eine planmäßige Lebensraumgestaltung im Sinne des § 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 zielgerichtet gelingen kann, sollen über Gemeindegrenzen hinweg die räumlichen Entwicklungen freiwillig abgestimmt werden. Das Land Oberösterreich ist hier Planungspartner, dessen Planungsziele in die interkommunalen Planungsüberlegungen integriert werden sollen.

Die Kooperationsformen der Gemeinden untereinander können dabei von Gemeindeverbänden (Interkommunale Betriebsansiedlung- INKOBA), über Regionalvereine (Regionalentwicklung) bis hin zu informellen Arbeitsgremien (Interkommunale/stadtregionale Raumentwicklung) reichen. Die darin getroffenen Planungsentscheidungen beruhen in der Regel auf Beschlüssen der jeweiligen Gemeinderäte.

Regionalmanagement Oö. als Partner

Die Regionalmanagement Oberösterreich GmbH (RMOÖ) ist das oberösterreichische Kompetenzzentrum für Regionalentwicklung und ist in § 7 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 verankert.