PA zur Grenzsituation in : Freude auf generelle Öffnung mit 15. Juni groß, aber bis dahin bleiben Einreisebeschränkungen nach wie vor aufrecht!

Landeskorrespondenz

Grenzsituation in : Freude auf Öffnung, Einreisebeschränkungen bleiben

Auch wenn sich schon viele auf die generelle Öffnung der Grenzen mit 15. Juni freuen, weist der Krisenstab des Landes darauf hin, dass bis dahin nach wie vor die entsprechenden Einreisebeschränkungen gelten. Ausnahmen gibt es beispielsweise beim Güterverkehr, beim Pendler-Berufsverkehr oder unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen.

Schild mit Aufschrift Achtung Staatsgrenze

Quelle: @ Richard Schramm – stock.adobe.com

Ausnahmen nur für bestimmte Fälle vorgesehen

 

Auch wenn sich schon viele Landsleute auf die generelle Öffnung der Grenzen mit 15. Juni 2020 freuen, weist der Krisenstab des Landes darauf hin, dass bis dahin nach wie vor die entsprechenden Einreisebeschränkungen gelten.

 

Bei der Einreise nach Österreich ist - auch von österreichischen Staatsbürger/innen - ein ärztliches Zeugnis mit negativem SARS-CoV-2 Test, das nicht älter als vier Tage sein darf, vorzuweisen. Alternativ kann eine Verpflichtung zu einer 14-tägigen Heimquarantäne unterschrieben werden.

 

Ausnahmen nur in folgenden Fällen:

 

  • Güterverkehr
  • gewerblicher Verkehr
  • Pendler-Berufsverkehr
  • unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis (zum Beispiel der Besuch von Lebenspartnern oder eigenen Kindern, Grenzübertritt aufgrund besonderer Anlässe wie Taufen, Hochzeiten oder Begräbnisse)
  • bei zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall
  • zur bzw. nach Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen

 

Wird einer der genannten Gründe glaubhaft gemacht, ist eine (Wieder-)Einreise nach Österreich möglich. Das Vorweisen eines Gesundheitszeugnisses oder eine Verpflichtung zur Heimquarantäne ist nicht erforderlich.

 

Liegt keiner der genannten Gründe vor und wurde eine Verpflichtung zur 14-tägigen Heimquarantäne eingegangen, kann diese beendet werden, wenn ein Test auf eigene Kosten auf SARC-CoV-2 durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist.

 

Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Einreise nach Deutschland möglich ist, obliegt den deutschen Behörden.