Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: Die Gemeindeaufsicht ist ihrer Prüfpflicht nachgekommen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 2.3.2020)

Die Gemeindeaufsicht ist entgegen medial geäußerter Kritik ihren Prüfpflichten auch in Windischgarsten nachgekommen. Dies geht klar aus einem Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom September letzten Jahres hervor. Der Prüfbericht zur Gebarungsprüfung aus dem Jahr 2018, der im April 2019 publiziert wurde, ergab bei stichprobenartigen Prüfungen, dass Vorschreibungen zwar nicht unmittelbar nach Forderungsentstehung, aber jedenfalls innerhalb der Frist vorgeschrieben wurden. Eine Verjährung von Forderungen stand nicht im Raum.

 

Um sicher zu gehen, ersuchte der Bürgermeister der Gemeinde Windischgarsten die Bezirkshauptmannschaft um eine zusätzlich Überprüfung der Altfälle betreffend Fertigstellungsanzeigen. Im Zuge dessen wurden einige mangelbehaftete Fälle aufgezeigt und der Gemeinde Maßnahmen zur Umsetzung übermittelt. Inwieweit diese Umsetzung erfolgt ist, wird derzeit überprüft.

 

„Die Gemeindeaufsicht ist jedenfalls in der Causa Windischgarsten ihrer Prüf- und Aufsichtspflicht nachgekommen. Es gilt jetzt zu klären, wie weit die Gemeinde den Aufforderungen der BH Kirchdorf nachgekommen ist. Ich habe daher die Abteilungen im meinem Zuständigkeitsbereich beauftragt, von der Gemeinde Windischgarsten eine Sachverhaltsdarstellung einzuholen und für eine lückenlose Aufarbeitung zu sorgen. Dies wird jedenfalls in enger Zusammenarbeit mit allen Betroffenen erfolgen. Im Übrigen ist die Gebarungsprüfung im Jahr 2018 noch nach den Bestimmungen der Gemeindeprüfung ‚alt‘ erfolgt. Mit dem Regelwerk der Gemeindeprüfung ‚neu‘ haben wir für eine höhere fachliche Kompetenz bei den Prüfern und für mehr Transparenz bei der Abarbeitung eines Prüfberichtes gesorgt. Damit stellen wir sicher, dass Mängel leichter erkannt und beseitigt werden können“, stellt Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner klar.