LR Steinkellner: Jugendtaxi wird zum Jungbürger/innen-Taxi!

Landeskorrespondenz

Förderalter bis 26 Jahre erweitert!

 

(Presseaussendung vom 7.1.2020)

Seit 01.01.2020 gilt eine neue Förderrichtlinie des Landes beim Bezugsalter für die Förderung Jugendtaxi. So wird durch das Infrastrukturressort das Alter der Förderberechtigten auf 26 Jahre angehoben. Bisher galt die Grenze von 14 bis 21 Jahre (ausgenommen Präsenzdienst, Studierende, Zivildienst – für diese galt auch bisher 26). Durch wesentliche Kriterien wird sichergestellt, dass das Jugendtaxi dem öffentlichen Verkehr nicht entgegenwirkt oder Parallelstrukturen entstehen.

 

„Jeder Alkoholunfall ist einer zu viel! Mit den neuen Regelungen erweitern wir den Benutzerkreis des Jugendtaxis zu einem Jungbürgertaxi. Es soll der Taxipreis kein Grund sein, um betrunken mit dem eigenen KFZ heimzufahren“, verdeutlicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner die Beweggründe zur Erweiterung der Richtlinie.

 

Details:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/131273.htm

 

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