Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: „Runder Tisch zur Personalgewinnung in der Altenpflege und -betreuung“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 2.10.2018)

Der österreichweite Fachkräftemangel wird neben der Industrie, dem Handel und dem Dienstleistungssektor auch im Sozialbereich immer stärker spürbar. Im Projekt Sozialressort 2021+ wurde von Landesrätin Birgit Gerstorfer der Auftrag erteilt, die Personalbedarfe der Zukunft detailliert zu erheben. Das Ergebnis ist, dass in der Altenbetreuung in bis zum Jahr 2025 ca. 1.600 zusätzliche Personaleinheiten benötigt werden. Dazu braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung, weshalb Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer heute alle relevanten Einrichtungen zu einem Runden Tisch geladen hat.

 

In die Erhebung des Personalbedarfs der Zukunft wurde der notwendige Ausbau der Angebote auf Grund der Demographie, die anstehenden Pensionierungen und die natürliche Fluktuation einberechnet. Der errechnete Mehrbedarf von 1.600 Personaleinheiten (Vollzeitäquivalente) bis zum Jahr 2025 umfasst sowohl den mobilen als auch den stationären Bereich. Konkret bedeutet dieser Mehrbedarf, dass jährlich künftig rund 800 Personen eine kostenlose Ausbildung beginnen müssen, um das System langfristig abzusichern.

 

Beim heutigen Runden Tisch waren die ARGE Altenheime, die ARGE Mobile Dienste, die Altenheim-Implacement-Stiftung, Vertreter/innen der Schulen für Sozialbetreuungsberufe, das AMS OÖ, die Sozialhilfeverbände und Statutarstädte und die Betreiber von Einrichtungen in der Altenarbeit vertreten.

 

Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer hat beim Runden Tisch ein Maßnahmenpaket mit fünf Schwerpunkten präsentiert, das anschließend intensiv besprochen wurde:

 

1.) Der größte Teil des Personals in der Altenbetreuung sind Personen, die sich im Alter zwischen 30 und 40 Jahren umschulen lassen. Diese Personen haben bereits einen anderen Beruf erlernt und ausgeübt, sind hoch motiviert für den Sozialbereich und auf Grund ihrer Lebenserfahrung persönlich gefestigt. Leider ist der Lebensunterhalt während der 2-jährigen Ausbildungszeit – auch wenn die Ausbildung kostenlos ist – ohne Einkommen für die meisten nicht finanzierbar. Beim Runden Tisch wurde daher erneut die Forderung an die Bundesregierung gerichtet, das Fachkräftestipendium des AMS auch für die Fachsozialbetreuer Altenarbeit zu öffnen. Es wurde festgehalten, dass primär der Bund für diese arbeitsmarktpolitische Aufgabe zuständig ist und seine Verantwortung wahrzunehmen hat.

Um nicht gänzlich von der Entscheidung des Bundes abhängig zu sein, wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein Modell entwickelt, wie umsteigewilligen Personen während der Ausbildung der Lebensunterhalt finanziert werden kann. Konkret ist angedacht, dass die Personen getestet werden und bei Eignung innerhalb weniger Wochen zur Heimhilfe ausgebildet werden. Als Heimhilfe können sie Teilzeit bereits arbeiten und sich berufsbegleitend weiterbilden.

 

2.) Bisher konnten Ausbildungen zum Fachsozialbetreuer Altenarbeit erst mit 17 Jahren begonnen werden. Die bisher bestehende zeitliche Lücke zwischen dem Abschluss der Pflichtschule mit 15 bzw. 16 Jahren und dem Ausbildungsbeginn führte dazu, dass sich viele Jugendlich beruflich anders orientiert haben. Der Pilotlehrgang „Junge Pflege“ startet erstmals im November an der Altenbetreuungsschule des Landes. Aufgrund des hohen Interesses an dieser neuen Ausbildung wurde vereinbart, dass sich auch andere interessierte Ausbildungsträger an der Weiterentwicklung des Lehrgangs beteiligen können.

 

3.) Insgesamt herrschte Einigkeit, dass verschiedene Zielgruppen (Jugendliche, Umsteiger, Weiterbildungs-Interessierte,...) auch verschiedene Angebote brauchen. Aus diesem Grund wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten möglichst flexible Ausbildungsformen erarbeitet.

 

4.) Um den Aufstieg von der Heimhilfe zur Pflegeassistenz, von der Pflegeassistenz zur Fachsozialbetreuerin Altenarbeit oder zur Pflegefachassistenz zu erleichtern und den Umstieg von einer Schule zu einer anderen zu ermöglichen, soll geprüft werden, ob alle Ausbildungen in gleichartige Module gegliedert werden können.

 

5.) Die Ausbildungen im Sozialbereich werden regional verteilt von unterschiedlichsten Schulen und Ausbildungsanbietern organisiert. Um eine möglichst effektive Steuerung zu erreichen, waren sich alle Anwesenden einig, dass es beim Amt der Landesregierung eine Koordinationsstelle braucht, die die regionale Verteilung, die inhaltliche Qualitätsentwicklung und die Finanzierung der Ausbildungen steuert. Zusätzlich wurde festgehalten, möglichst niederschwellige Beratungsangebote für an Pflegeberufen Interessierten Personen auszuweiten.

 

Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: “Ich freue mich über den konstruktiven Austausch. Wir haben heute viel auf den Weg gebracht. Bis Ende des Jahres sollen erste Ergebnisse zu den einzelnen Themenkreisen vorliegen. Der nächste Runde Tisch findet bereits im Jänner 2019 statt“.