LR Anschober: Positives EuGH-Urteil ist Grundsatzentscheidung für ein Europa der Solidarität auch in der Asylpolitik

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 6.9.2017)

Mit der heutigen Entscheidung der Abweisung der Klagen zweier Mitgliedstaaten Ungarn und Slowakei gegen die Aufteilung von Flüchtlingen in Europa hat der EuGH eine Grundsatzentscheidung getroffen: für eine solidarische Verteilung von Flüchtlingen in der EU und ein Europa der Solidarität auch in der Asylpolitik. Dies muss jetzt auch zu Konsequenzen in Form eines raschen Vorantreibens von Vertragsverletzungsverfahren gegen die Solidaritäts-Verweigerer führen. Überall dort, wo Solidarität in der Asylpolitik gelebt wird, ist sie auch erfolgreich: in Österreich beteiligen sich alle Bundesländer nach einem paktierten, weitgehend auch eingehaltenen Quotenschlüssel an der Aufteilung und Versorgung von Asylwerber/innen. In Oberösterreich ist es gelungen, dass 85 Prozent der Gemeinden Solidarität leben und Unterkünfte für Asylwerbende in ihrem Gemeindegebiet zulassen und unterstützen. Gelingt uns dies endlich auch in Europa, dann kann Europa vieles an Solidarität und Menschlichkeit schaffen.