Kurzzeitpflege in Alten- und Pflegeheimen

Vorübergehender Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim zur Entlastung der häuslichen Betreuung und Pflege bzw. als Überleitungspflege nach einem Krankenhausaufenthalt.

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Unter Kurzzeitpflege versteht man den vorübergehenden, zeitlich bis zu drei Monate befristeten, Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim.

Kurzzeitpflege wurde eingerichtet, um die häusliche Betreuung und Pflege längerfristig zu sichern und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Eine Kurzzeitpflege kann beispielsweise notwendig werden, wenn eine Überbrückung zwischen einem Krankenhausaufenthalt und der  Wiederaufnahme der eigenständigen Haushaltsführung erforderlich ist, oder wenn pflegende Angehörige auf Urlaub fahren möchten und keine anderen Pflegepersonen im Haushalt sind.

Auskünfte über freie Plätze sowie anfallende Kosten erteilt die Heimleitung im jeweiligen Alten- und Pflegeheim. Es empfiehlt sich eine zeitgerechte Terminabsprache.

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