Grundlagen der Heimaufsicht
Nach § 64 Abs. 3 Oö. Sozialhilfegesetz unterliegt der Betrieb der anerkannten oö. Alten- und Pflegeheime der Aufsicht der Oö. Landesregierung.
Dies gilt für die Heime der regionalen Träger sozialer Hilfe (Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut) als auch für die (gemäß § 64 Abs. 2 Oö. SHG) anerkannten Heime von Gemeinden, Orden oder sozialen Organisationen.
Meldepflichtige Pflege- und Betreuungseinrichtungen (§§ 64a bis 64e Oö. SHG) unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde und nicht der Oö. Heimaufsicht.
Tätigkeitsbereiche der Heimaufsicht
- Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Oö. SHG sowie der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung 2020 (Oö. HVO 2020), jeweils idgF.
- Durchführung von regelmäßigen Aufsichtsbesuchen
- Rasche und unbürokratische Erledigung von Anliegen durch Pflegefachkräfte
- Beratung der Träger/Einrichtungen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in oö. Alten- und Pflegeheimen
- Monitoring von Kennzahlen
- Festlegen von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung sowie Empfehlungen zu Standards
- Entwicklung von Konzepten zur Weiterentwicklung der oö. Alten- und Pflegeheime sowie deren rechtlichen Grundlagen
Die Zusammensetzung des Teams der Heimaufsicht
Das Team der Heimaufsicht besteht aus Pflegefachkräften, Juristinnen und Juristen, Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten. Im Anlassfall werden Ärztinnen und Ärzte sowie Bausachverständige beigezogen.
Wie arbeitet das Team der Heimaufsicht?
Im Anlassfall
Anliegen sollen in erster Linie mit den Führungskräften der oö. Alten- und Pflegeheime besprochen werden. Sollte heimintern keine Lösung gefunden werden, kann die Heimaufsicht über die Hotline Altenheimqualität telefonisch zu den Amtszeiten oder per E-Mail (Kontaktdaten siehe unten) erreicht werden.
Nach Entgegennahme des Anliegens berät das Team der Heimaufsicht über die weitere Vorgehensweise. Die nächsten Schritte des Teams der Heimaufsicht können von der Einholung einer schriftlichen Stellungnahme des Heimes bzw. des Trägers bis zum unangemeldeten Kontrollbesuch reichen.
Wenn alle notwendigen Fakten erhoben bzw. überprüft sind, wird unter Einbindung des betroffenen Heimes, des zuständigen Trägers und (soweit gewünscht) der betroffenen Person eine Lösungsstrategie erarbeitet und im Abschlussbericht festgehalten. Die Umsetzung wird seitens der Heimaufsicht überprüft.
Bei einem Routinebesuch
Routinebesuche (ohne konkreten Anlass) werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Dabei wird das oö. Alten- und Pflegeheim hinsichtlich Einhaltung der Vorgaben der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung, der vorgegebenen Standards, der Qualität in der Betreuung und Pflege, der Hygiene und zu strukturellen Fragestellungen überprüft und es werden potentielle Verbesserungsmöglichkeiten festgehalten. Eine wichtige Grundlage für die inhaltliche Ausrichtung des Kontroll- und Beratungsbesuches liefert die Analyse der Strukturdaten. Der weitere Ablauf unterscheidet sich nicht von der Kontrolle im Anlassfall.