Grundlagen der Heimaufsicht
Nach § 64 des Oö. Sozialhilfegesetzes unterliegt der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen der Aufsicht der Landesregierung. Dies gilt für die Heime der regionalen Träger sozialer Hilfe (Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut) als auch für die (gem. Oö. SHG) anerkannten Heime von Gemeinden, Orden oder sozialen Organisationen. Einrichtungen, die zur Gänze privat bzw. gewerblich geführt werden, unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde.
Die Heimaufsicht wird eingesetzt, um die Qualität in der Altenbetreuung und -pflege zu erzeugen, zu erhalten und zu sichern, die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen, Beschwerden über Mängel nachzugehen und die Träger zu veranlassen, diese zu beheben, regelmäßige Begutachtungen vorzunehmen sowie die Träger und Heimteams zu beraten.
Tätigkeitsbereiche
- Rasche und unbürokratische Erledigung von Beschwerden durch Fachkräfte
- Beratung der Trägereinrichtungen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Heimen
- Routinebesuche mit Anmeldung und im Anlassfall auch unangemeldete Heimbesuche
- Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung
- Erlassen von Mängelbeseitigungsaufträgen und Kontrolle der Mängel-Behebung, allenfalls Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte
- Jährliche Datenerhebungen mit der Erstellung von Vergleichsdaten für Benchmarks
- Laufende Evaluierung der Rahmenbedingungen
- Festlegen von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und Standards zur Qualitätssicherung
- Entwicklung von Konzepten zur Weiterentwicklung der stationären Altenpflege
- Entwicklung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen für die Berufsgruppen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Mitwirkung bei der Sozialplanung, beim Kostendämpfungsverfahren und bei der Erarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, Erlässen, Bescheiden
Die Zusammensetzung des Teams
Das Team der Heimaufsicht besteht aus Pflegefachkräften, Juristinnen und Juristen, Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten, Ärztinnen und Ärzten und Bausachverständigen.
Wie arbeitet das Team?
Im Anlass (=Beschwerdefall)
Nach der Entgegennahme der Beschwerde (mittels sofortiger Dokumentation) berät das Team der Heimaufsicht die weitere Vorgangsweise. Soweit nicht bereits geschehen, erfolgt zuvor (anonyme Beschwerden natürlich ausgenommen) zumeist mittels Telefonat eine Erstabklärung mit der beschwerdeführenden Person (z.B. Angehörige, Bewohner/in, Mitarbeiter/in sowie Partner der Einrichtungen,...).
Während den Amtsstunden ist die "Heim-Hotline" (Kontaktdaten siehe unten) ohnehin mit den Expert/innen des Teams der Heimaufsicht besetzt, die diese Erstabklärung natürlich sofort durchführen. Die nächsten Schritte des Teams der Heimaufsicht können von der Einholung einer schriftlichen Stellungnahme des Heimes bzw. des Trägers bis zum unangemeldeten Kontrollbesuch reichen. Wenn alle notwendigen Fakten erhoben bzw. überprüft sind, wird unter Einbindung des betroffenen Heimes, des zuständigen Trägers und (so weit gewünscht) der beschwerdeführenden Person eine Lösungsstrategie erarbeitet und im Abschlussbericht festgehalten. Nach Möglichkeit wird jede beschwerdeführende Person über den Ausgang ihrer/seiner Beschwerde informiert. In einer späteren „nachgehenden Kontrolle“ überprüft das Team der Heimaufsicht erforderlichenfalls, ob und wie weit die geforderten Konsequenzen auch tatsächlich umgesetzt wurden.
Bei einem Routinebesuch
Im Fall eines Routinebesuches (ohne konkreten Anlass) wird das Alten- und Pflegeheim auf potentielle Verbesserungsvorschläge bzw. Schwachstellen durchleuchtet. Eine wichtige Grundlage für die inhaltliche Ausrichtung des Kontroll- und Beratungsbesuches liefert die Analyse der Strukturdaten. Der weitere Ablauf unterscheidet sich nicht von der Kontrolle im Anlassfall. Selbstverständlich fließen die Ergebnisse der Kontrollen in die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung - vor allem auch der Standards und Benchmarks - ein.