Menschen mit Beeinträchtigungen werden in ihrer Selbständigkeit, bei der Bewältigung des Alltags und in anderen wichtigen Lebensbereichen unterstützt. Dabei wird auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personen eingegangen. Folgende Wohnformen werden angeboten:
Vollbetreutes Wohnen - Wohnheim
Was ist das?
Das Wohnheim bzw. das vollbetreute Wohnen stellt ein langfristiges Wohnangebot für Menschen mit Beeinträchtigungen dar. Je nach den individuellen Bedürfnissen steht eine Betreuung mit bis zu 24 Stunden pro Tag und eine Vollversorgungsstruktur zur Verfügung.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder mit einer Wohneinrichtung.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten?
Die Kosten werden fast zur Gänze vom Land OÖ übernommen. Es ist ein Beitrag zu leisten.
Weiterführende Informationen
- Magistrat Linz .
- Magistrat Steyr .
- Magistrat Wels .
- Bezirkshauptmannschaften.
- Gemeinden.
- Sozialberatungsstellen.
- Arbeiter Samariter Bund .
- ARCUS Sozialnetzwerk .
- Arge für anthroposophisches Heilwesen .
- assista Soziale Dienste GesmbH .
- Caritas Oberösterreich .
- Theresiengut GmbH .
- Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen .
- FAB Verein zur Förderung von Arbeit und Bildung .
- Institut Hartheim .
- Konvent der Barmherzigen Brüder .
- Lebenshilfe Oberösterreich .
- MiraVita Innviertel .
- Miteinander GmbH .
- Schloss Klaus - Diakonie in der Gemeinde .
- Oberösterreichischer Zivil-Invalidenverband Fokus Mensch .
- Schön für besondere Menschen .
- Volkshilfe lebensART GmbH .
- Landespflege- und Betreuungszentren .
- ARCUS Sozialnetzwerk .
- Caritas Oberösterreich .
- EXIT-sozial .
- Lebenswert Guter Hirte gGmbH .
- pro mente Oberösterreich .
- Neue Wege gGmbH .
- Sozialverein B37 .
Nähere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei:
Weiterführende Informationen bei Anbietern einer vollbetreuten Wohneinrichtung für Menschen mit geistigen, körperlichen und/oder Mehrfachbeeinträchtigungen
Weiterführende Informationen bei Anbietern einer vollbetreuten Wohneinrichtung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
Weiterführende Informationen bei Anbietern einer vollbetreuten Wohneinrichtung für Menschen mit einer Suchterkrankung
Teilbetreutes Wohnen und Begleitetes Wohnen - Wohnen in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft
Was ist das?
Teilbetreutes Wohnen bezeichnet ein Wohnangebot mit einer stundenweisen Betreuung (Teilzeitbetreuungsangebot) für Menschen mit Beeinträchtigungen in einer Einzelwohnung oder in einer gemeinschaftlich genutzten Wohnung.
Begleitetes Wohnen bezeichnet ein Wohnangebot mit umfassender Betreuung am Tag, ohne Betreuung in der Nacht.
Je nach den Bedürfnissen der Menschen mit Beeinträchtigungen richten sich die Angebote des teilbetreuten und begleiteten Wohnens nach bestimmten Zielgruppen. Es handelt sich um ein zeitlich unbefristetes Wohnangebot.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder mit einer Wohneinrichtung.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten?
Die Kosten werden fast zur Gänze vom Land OÖ übernommen. Es ist ein Beitrag zu entrichten.
Weiterführende Informationen
- Magistrat Linz .
- Magistrat Steyr .
- Magistrat Wels .
- Bezirkshauptmannschaften.
- Gemeinden.
- Sozialberatungsstellen.
- Arbeiter Samariter Bund .
- ARCUS Sozialnetzwerk .
- assista Soziale Dienste GesmbH .
- BBRZ Reha GmbH .
- Caritas Oberösterreich .
- Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen .
- FAB Verein zur Förderung von Arbeit und Bildung .
- Institut Hartheim .
- Lebenshilfe Oberösterreich .
- Schloss Klaus - Diakonie in der Gemeinde .
- Oberösterreichischer Zivil-Invalidenverband Fokus Mensch .
- Schön für besondere Menschen .
- Volkshilfe lebensART GmbH .
- Miteinander GmbH .
- Verein "Woge, gemeinsam wohnen - selbständig leben" .
- Landespflege- und Betreuungszentren .
- ARCUS Sozialnetzwerk .
- Caritas Oberösterreich .
- EXIT-sozial .
- pro mente Oberösterreich .
- Schloss Klaus - Diakonie in der Gemeinde .
- Sozialverein B37 .
- Neue Wege gGmbH .
Nähere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei:
Weiterführende Informationen bei Anbietern einer teilbetreuten Wohneinrichtung für Menschen mit geistigen, körperlichen und/oder Mehrfachbeeinträchtigungen
Weiterführende Informationen bei Anbietern einer teilbetreuten Wohneinrichtung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
Weiterführende Informationen bei Anbietern einer teilbetreuten Wohneinrichtung für Menschen mit einer Suchterkrankung
Trainingswohnen
Was ist das?
Beim Trainingswohnen handelt es sich um ein befristetes, teilbetreutes Wohnen mit dem Ziel den Bewohnerinnen und Bewohnern den Schritt in die Selbstständigkeit bei Wohn-, Alltags- und Freizeitgestaltung zu ermöglichen.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder mit einer Wohneinrichtung.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten?
Die Kosten werden fast zur Gänze vom Land OÖ übernommen. Es ist ein Beitrag zu leisten.
Weiterführende Informationen
Alternatives Wohnen
Was ist das?
Ist ein Wohn- und Betreuungskonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen mit hohem Pflegebedarf, welches ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben in einer Wohngemeinschaft ermöglicht. Die grundlegende Versorgung, Betreuung und Haushaltsführung wird durch eine 24-Stunden-Pflegekraft gewährleistet und ergänzt durch persönliche Assistenz, mobile Betreuung sowie Unterstützung bei der individuellen Freizeitgestaltung.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder mit einer Wohneinrichtung.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten?
Die Kosten werden fast zur Gänze vom Land OÖ übernommen. Es ist ein Beitrag zu entrichten.
Weiterführende Informationen
Kurzzeitwohnen
Was ist das?
Das Angebot des Kurzzeitwohnens wird Menschen mit Beeinträchtigungen für eine begrenzte Zeit zur Verfügung gestellt.
Diese auf kurze Zeit befristete Wohnmöglichkeit bietet dem unmittelbaren familiären und sozialen Umfeld des Menschen mit Beeinträchtigungen eine Unterstützung bzw. stellt eine Möglichkeit zur Entlastung betreuender Angehöriger dar.
Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen stellt das Kurzzeitwohnen zusätzlich eine wichtige Unterstützung bei Lebensveränderungen, psychischen Krisen oder anderen Notsituationen dar.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit dem Anbieter.
Hier können Sie nach freien Plätzen suchen:
Akut-Kurzzeitwohnen
Was ist das?
Das Akut – Kurzzeitwohnen bietet eine vorübergehende, kurzzeitige Wohnmöglichkeit in dringenden Fällen in Wohneinrichtungen für Menschen mit geistigen, psychischen oder Mehrfachbeeinträchtigungen.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit dem Anbieter.
Hier können Sie nach freien Plätzen suchen:
Übergangswohnen
Was ist das?
Das Übergangswohnen bietet Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen vor allem nach einem stationären Aufenthalt ein zeitlich befristetes Wohnangebot mit Betreuung. Die Befristung beträgt im Regelfall 7 Monate, in Übergangswohneinrichtungen für Menschen mit Suchterkrankungen bzw. Jugendliche bis zu 15 Monate.
Für Jugendliche und junge Erwachsene mit Essstörungen ist ein befristeter Aufenthalt von 12 Monaten zur Stabilisierung und Rückführung in die Familien bzw. in ein eigenverantwortliches und selbständiges Leben möglich.
Das Übergangswohnen bietet eine Überbrückung zu anderen Betreuungs- und Wohnformen.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit dem Anbietern und nach Zuweisung über den Sachverständigendienst ChG des Landes OÖ.
Kosten?
Die Kosten werden fast zur Gänze vom Land OÖ getragen. Es ist ein geringfügiger Beitrag zu entrichten.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen beim Anbieter der Maßnahme Übergangswohnen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
Weiterführende Informationen beim Anbieter der Maßnahme Übergangswohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung
Leben in Familien
Was ist das?
Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen leben in einer Familie als vollwertiges Mitglied. Ein Elternteil verfügt über einen qualifizierten Sozialberuf und ist beim Träger angestellt.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Vermittlung anderer Stellen z.B. Kinder- und Jugendhilfe und Zuweisung durch Land Oberösterreich, Abteilung Soziales.
Kosten?
Die Kosten werden fast zur Gänze vom Land OÖ übernommen. Es ist ein Beitrag zu entrichten.