Oö. Gemeinde- Unfallfürsorgegesetz-Novelle 2009

neues zeitgemäßes Leistungsrecht und gewisse verfahrensrechtliche Modifikationen Verfahrensregelungen

Der Oö. Landtag hat am 7. Mai 2009 das . Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz aus dem Jahr 1969 sowohl hinsichtlich des Leistungsrechts als auch einiger Verfahrensregelungen neu beschlossen. Die Begrifflichkeiten dieses Landesgesetzes wurden daher mit jenen anderer Unfallfürsorgeregelungen und des Sozialversicherungswesens harmonisiert.

 

 

Weiterführende Informationen

Das Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz stammt aus dem Jahr 1969 und ist sowohl hinsichtlich des Leistungsrechts als auch einiger Verfahrensregelungen nicht mehr zeitgemäß. Die Begrifflichkeiten dieses Landesgesetzes werden daher mit jenen anderer Unfallfürsorgeregelungen und des Sozialversicherungswesens harmonisiert.


Als Vorbild für das vorliegende Gesetz diente vorwiegend das Gesetz über die Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete (Oö. KFLG).

Als wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Formelle Aufnahme der Hinterbliebenen von Vertragsbediensteten; 
  • Aufnahme einer Definition von Berufskrankheiten;
  • teilweiser Entfall der Regelung über den Verlust von Ansprüchen bei nicht zeitgerechter Geltendmachung;
  • Beibringen einer amtlichen Lebens- bzw. Witwen(Witwer)schaftsbestätigung nur mehr über Verlangen der Gemeinde (des Gemeindeverbands);
  • Festsetzung der Bezüge als Bemessungsgrundlage und Einführung einer Mindestbemessungsgrundlage für Leistungen an Funktionäre;
  • formelle Erhöhung des Vergütungssatzes der Sonderklasse von 80% auf 90%;
  • Neufestsetzung einer Rente, wenn sich die Erwerbsminderung um mindestens 10% ändert;
  • Einführung einer Zusatzrente in Höhe von 50% für Schwerversehrte mit einer Erwerbsminderung von zumindest 70%;
  • Neuregelung des Bestattungskostenbeitrags;
  • Deckelung der Hinterbliebenenrenten mit der Höhe der Versehrtenrente.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: