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Auf Antrag eines Klubs oder eines Ausschusses kann die Präsidialkonferenz die Abhaltung einer öffentlichen Enquete im Landtag beschließen.

Vorsitzende und Fachexperten einer Enquete

Quelle: Land , Haudum

Die Präsidialkonferenz kann auf Antrag eines Klubs oder eines Ausschusses die Abhaltung einer Enquete (Einholung schriftlicher Äußerungen sowie Anhörung von Sachverständigen und anderer Auskunftspersonen) im Landtag über Angelegenheiten seines Wirkungsbereichs beschließen.

Die Erste Präsidentin bzw. der Erste Präsident eröffnet und schließt die Enquete und führt dabei den Vorsitz. Sie bzw. er leitet die Verhandlung, sorgt für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitzungssaal und ist jederzeit, insbesondere im Fall einer Störung, berechtigt, die Enquete auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu unterbrechen oder zu vertagen.

Die Enqueten sind öffentlich, sofern nicht die Präsidialkonferenz anderes bestimmt.

Über die Verhandlungen in einer Enquete werden - sofern die Präsidialkonferenz nicht anderes beschließt - Wortprotokolle verfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Weitere die Enquete betreffende Veröffentlichungen obliegen der Ersten Präsidentin bzw. dem Ersten Präsidenten.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: