Oö. Krankenanstaltengesetz-Novelle 2008

Staatsgrenzen überschreitende Kooperationen zwischen Krankenanstalten, Normierung der Aufgaben des Hygieneteams, Beschäftigung von Leiharbeitskräften, geschlossene Bereiche von Krankenanstalten für Psychiatrie, Normierung bescheidmäßiger Erledigungen, und Verwaltungsvereinfachungen für die Patientenvertretung


Mit dem Beschluss der Oö. Krankenanstaltengesetz-Novelle 2008 durch den Oö. Landtag am 31. Jänner 2008 erfolgt die Anpassung von Änderungen des Bundes zu Grundsatzbestimmungen des Bundesgesetzes 2006 über Krankenanstalten und Kuranstalten. Darüber hinaus enthält die vorliegende Gesetzesnovelle Änderungen, die sich aus der Vollzugspraxis ergeben und einige Zitatanpassungen.

Der Bund hat die Grundsatzbestimmungen des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten durch das Bundesgesetz 2006 geändert. Dies erfordert Anpassungen des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997. Darüber hinaus enthält die vorliegende Gesetzesnovelle Änderungen, die sich aus der Vollzugspraxis ergeben, und einige Zitatanpassungen.

Als wesentliche Punkte dieses Gesetzesbeschlusses sind anzuführen:

  • Schaffung von Regelungen für Staatsgrenzen überschreitende Kooperationen zwischen Krankenanstalten (Führung dislozierter Abteilungen)
  • Ausdrückliche Normierung der Aufgaben des Hygieneteams im Zusammenhang mit der Überwachung nosokomialer Infektionen
  • Klarstellung, dass das in den einschlägigen Berufsgruppengesetzen festgelegte Verhältnis für die Beschäftigung von Leiharbeitskräften in Krankenanstalten pro Abteilung oder sonstiger Organisationseinheit einzuhalten ist
  • Klarstellung, dass geschlossene Bereiche von Krankenanstalten für Psychiatrie auch der Aufnahme von Personen dienen, deren Anhaltung dort gemäß § 21 StGB und § 429 StPO angeordnet wurde
  • Normierung einer bescheidmäßigen Erledigung auch im Anzeigeverfahren
  • Verwaltungsvereinfachungen für die Patientenvertretung