Barrierefreiheit App "Mein OÖ"

Das Land Oberösterreich ist bemüht, die Mein App im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

App "Mein "

 

Das Land Oberösterreich orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Die App ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.
 

An der Zielerreichung wird gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte


Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie in der App verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Bei einigen Objekten ist der Farbkontrast nicht ausreichend gegeben. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast) nur teilweise erfüllt.

Die korrekte Reihung von Überschriften und Zwischenüberschriften ist nicht immer gewährleistet. Daher ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.10.(Abschnittsüberschriften) nur teilweise erfüllt.

Bei einigen Klickzielen wird die Mindestgröße des Klickbereiches nicht erfüllt. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.5.8 (Target Size Minimum) nur teilweise erfüllt.

Einige Elemente in der App besitzen keinen sichtbaren Focus. Daher ist das WCAG-Erfolgskriterien 2.4.7 (sichtbarer Focus) nur teilweise erfüllt.

Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Daher ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) nicht erfüllt.

 

b. Unverhältnismäßige Belastung

Dateiformate (PDF-Format) von Büroanwendungen, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente laufend zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.

 

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für laufende Verwaltungsverfahren notwendig sind (Publikationen), sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten App-Inhalten haben. Wir bemühen uns, Ihnen diese auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 7. Jänner 2026 aktualisiert. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten: Startseite, Inhaltsseiten, Terminvereinbarungsseiten, Kontakt, Suche und Suchergebnis, etc.

Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser App bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Präsidium
Abteilung Kommunikation und Medien 
Landhausplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-114 00
Fax (+43 732) 77 20-21 15 88
E-Mail komed.post@ooe.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68
Fax (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail as.post@ooe.gv.at