Das Varizella-Zoster-Virus (VZV) kommt weltweit vor und ist sehr ansteckend. Beim Erstkontakt, der meist im Kindesalter stattfindet, verursacht es Feuchtblattern (Windpocken, Varizellen). Nach der Genesung verbleibt das Virus lebenslang in bestimmten Nervenzellen im Körper. Mit zunehmendem Alter oder Schwächung des Immunsystems kann es zu einer Reaktivierung des Virus und damit zum Ausbruch der Gürtelrose kommen. Zirka 30 % aller Menschen erkranken zumindest einmal im Leben an Gürtelrose.
Bei Gürtelrose kommt es typischerweise im Versorgungsbereich einzelner Nerven halbseitig zu brennenden, stechenden Schmerzen und streifenförmiger Bläschenbildung auf der Haut, daher der Name "Gürtelrose". In vielen Fällen heilt die Krankheit ohne Probleme aus. Manchmal kommt es jedoch zu teilweise schweren Krankheitsfolgen. Besonders bei älteren Menschen treten oft anhaltende, starke Nervenschmerzen (sogenannte postherpetische Neuralgie) auf. Andere Komplikationen sind die Beteiligung des Gehirns oder der Augen, was unbehandelt zu Erblindung führen kann. Zusätzlich erhöht eine durchgemachte Gürtelrose das Risiko für Herzinfarkte oder Schlaganfälle.
Impfempfehlung
Die Impfung wird für alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr empfohlen. Für jüngere Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist die Impfung nur empfohlen, wenn das Erkrankungsrisiko aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen (Immunschwäche, bestimmte chronische Krankheiten) erhöht ist. Wenn bereits einmal eine Gürtelrose aufgetreten ist, kann die Impfung frühestens sechs Monate nach Abklingen der akuten Symptomatik verabreicht werden.
Impfschema
Es sind zwei Impfungen im Abstand von zwei bis sechs Monaten notwendig. Die Schutzwirkung hält mindestens elf Jahre an. Nach der Gürtelroseimpfung kann es häufig zu Impfreaktionen wie Muskelschmerzen, Müdigkeit oder Kopfschmerzen kommen. Diese sind bekannt und klingen in der Regel bald wieder ab. Bei Fragen, Unsicherheiten oder andauernden Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Kostenfrei im Öffentlichen Impfprogramm (ÖIP)
Ab November 2025 wird die Gürtelroseimpfung im Rahmen des öffentlichen Impfprogramms von Bund, Ländern und Sozialversicherung für gefährdete Personen kostenlos angeboten. Das Öffentliche Impfprogramm steht allen Menschen, die in Österreich leben und/oder sozialversichert sind, offen. Bitte bringen Sie daher zu Ihrer Impfung die gültige E-Card mit. Wenn Sie keine E-Card besitzen oder nicht krankenversichert bzw. privat versichert sind, weisen Sie bitte an der Impfstelle Ihren österreichischen Wohnsitz mittels amtlichem Lichtbildausweis und gültigem Meldezettel nach.
Anspruchsvoraussetzung für die kostenfreie Gürtelroseimpfung
Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder
Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bei Vorliegen einer speziellen Indikation (Vorerkrankung) wie
- angeborene oder erworbene Immunschwäche,
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	Stammzelltransplantation oder CAR-T-Zelltherapien, 
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	hämatoonkologische Erkrankungen, 
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	HIV-Infektion, 
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	systemischer Lupus erythematodes, 
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	rheumatoide Arthritis (besonders unter JAK-Inhibitor-Therapie, Anti-CD20, etc.), 
- chronische therapie-bedürftige Erkrankungen wie Krebs-, Herzkreislauf-, Nieren-, Lungen- oder Stoffwechselerkrankungen und
- bestimmte Erkrankungen wie Autoimmun- oder Darmerkrankungen.
Wenn Sie eine Vorerkrankung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, um zu klären, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Das Öffentliche Impfprogramm findet vorwiegend im niedergelassenen Bereich (kassen- und wahlärztliche Ordinationen) sowie in Betrieben und Alters- und Pflegeheimen statt. Der Impfstoff ist an den Impfstellen bereits vorhanden und muss nicht selbstständig besorgt werden. Die Kosten für selbst bezahlte Impfstoffe können nicht geltend gemacht werden.
Informieren Sie sich bei Ihrer Impfärztin bzw. Ihrem Impfarzt, ob sie Teil des Gratisimpfprogramms sind. Einige Ärztinnen und Ärzte sowie Primärversorgungszentren bieten die Impfung auch für ordinationsfremde Personen an.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Impfhotline der österreichischen Gesundheitskasse unter (+43 5) 0766-50 15 10.
An den unten angeführten öffentlichen Impfstellen steht ein Gürtelrose-Impfangebot für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zur Verfügung. Personen unter 60 Jahren mit spezieller Impfindikation wird die Impfung vorzugsweise in der hausärztlichen Ordination empfohlen.
Zur Impfung mitzubringen sind:
- E-Card oder amtlicher Lichtbildausweis und gültiger Meldezettel
- Bei Impfung von Personen unter 60 Jahren: schriftlicher Nachweis der Indikation (Arztbrief, Befund, Rezept einer relevanten Dauermedikation)
An den unten angeführten öffentlichen Impfstellen steht ein Impfangebot gegen Gürtelrose zur Verfügung:
- Landesdienstleistungszentrum / Amt der Oö. Landesregierung (Linz)
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	BH Braunau 
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	BH Gmunden 
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	BH Grieskirchen und Eferding 
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	BH Kirchdorf an der Krems 
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	BH Linz-Land 
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	BH Ried 
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	BH Schärding 
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	BH Steyr-Land 
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	BH Urfahr-Umgebung 
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	BH Wels-Land 
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	Magistrat Linz 
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	Magistrat Steyr 
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	Magistrat Wels 
Weiterführende Informationen
- Schutzimpfung gegen Gürtelrose (Shingrix) .
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Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs 
    
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Informationen über die Impfung gegen Gürtelrose finden sie unter: Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs > Gesund leben > Gesundheitsvorsorge > Impfungen > Allgemein empfohlene Impfungen > Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) 
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impfen.gv.at 
    
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Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Gürtelrose-Impfung". 
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Österreichische Gesundheitskasse 
    
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Informationen über die Impfung gegen Gürtelrose finden sie unter: Österreichische Gesundheitskasse > Gesund leben > Vorsorgen & Impfen > Impfen > Kostenlose Impfung gegen Gürtelrose und Pneumokokken 
 
 
             
               
        
 
            
            
         
         
         
        