ID Austria

Mit der ID Austria können Sie sich sicher ausweisen, unsere zahlreichen E-Government Formulare signieren und viele weitere Online-Services nutzen. Holen Sie sich Ihren digitalen Ausweis einfach auf Ihr Smartphone.

Registrierung der ID Austria

Zur Registrierung der ID Austria nehmen Sie folgende Unterlagen und Ihr Smartphone mit:

  • Einen der angeführten amtlichen Lichtbildausweise:
    • Österreichischen Reisepass
    • Österreichischen Personalausweis
    • Österreichischen Führerschein inkl. Österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Aktuelles Passfoto (max. 6 Monate alt): entfällt, wenn Sie über einen gültigen Reisepass (ausgenommen Notpässen), Personalausweis oder E-Card mit Foto verfügen.
  • Ihr Smartphone:
    • Folgende Betriebssysteme werden unterstützt:
      • iOS 14 oder höher oder
      • ab Android 8 mit Finderabdruck bzw. ab Android 10 mit Gesichtserkennung
    • Lesen Sie vor dem Termin in der Registrierungsbehörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft) die "Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung" auf oesterreich.gv.at durch und bereiten Sie Ihr Smartphone vor.
       

Hinweis
Für die Registrierung einer ID Austria sind die Vollendung des 14. Lebensjahres und eine österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich. Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei der Landespolizeidirektion registrieren, sofern ein Inlandsbezug gegeben ist (§ 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz).
 

Holen Sie sich einfach Ihre ID-Austria bei der Bezirkshauptmannschaft in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie gleich online einen Termin.

Hinweis zur Registrierung der ID Austria

Die Bezirkshauptmannschaft unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Registrierung der ID Austria.

Bitte beachten Sie: Die Behörde ist ausschließlich für den ersten Teil der Registrierung zuständig. Dabei erfassen wir die erforderlichen Identitätsdaten und bereiten die Registrierung vor.

Die Fertigstellung der ID Austria erfolgt anschließend selbstständig durch die Bürgerin bzw. den Bürger im Self-Service-Verfahren. Dieser Schritt ist nicht Teil der behördlichen Registrierung. Dafür stehen genaue Anleitungen des Bundes zur Verfügung.

Aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde keinen Benutzernamen oder kein Passwort für Bürgerinnen und Bürger festlegen oder eingeben. Diese Daten sind ausschließlich von der jeweiligen Nutzerin bzw. dem jeweiligen Nutzer selbst zu vergeben.

Nähere Informationen zur ID Austria finden Sie auf den Informationsseiten des Bundesministeriums für Inneres.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Bezirkshauptmannschaften

Weitere Registrierungsbehörden in Ihrer Nähe

In Oberösterreich unterstützen Sie außerdem etliche Gemeinden und weitere Behörden bei der Registrierung Ihrer ID Austria. 

Hinweis: 
Die Vollendung des 14. Lebensjahres und eine österreichische Staatsbürgerschaft sind erforderlich. Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei der Landespolizeidirektion registrieren, sofern ein Inlandsbezug gegeben ist (§ 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz).

Weiterführende Informationen