Die Aktionstage zur ID Austria finden von 4. bis 15. September 2023 in Ihrem Finanzamt statt.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin beim Finanzamt und nehmen Sie dazu einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und ein aktuelles Passfoto mit.
Hinweis:
Die Vollendung des 14. Lebensjahres und eine österreichische Staatsbürgerschaft sind erforderlich. Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei der Landespolizeidirektion registrieren, sofern ein Inlandsbezug gegeben ist (§ 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz).
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Termin bei Ihrem Finanzamt vereinbaren
ID Austria - bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft registrieren
Sie haben während den Aktionstagen keine Zeit oder das Finanzamt ist einfach zu weit weg? Holen Sie sich doch einfach Ihre ID Austria bei der Bezirkshauptmannschaft in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie gleich einen Termin online:
Hinweis:
Die Vollendung des 14. Lebensjahres und eine österreichische Staatsbürgerschaft sind erforderlich. Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei der Landespolizeidirektion registrieren, sofern ein Inlandsbezug gegeben ist (§ 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz).
Bezirkshauptmannschaften
- Braunau - Online-Terminvereinbarung .
- Freistadt - Online-Terminvereinbarung .
- Gmunden - Online-Terminvereinbarung .
- Grieskirchen und Eferding - Online-Terminvereinbarung .
- Außenstelle Eferding - Online-Terminvereinbarung .
- Kirchdorf - Online-Terminvereinbarung .
- Linz-Land - Online-Terminvereinbarung .
- Perg - Online-Terminvereinbarung .
- Ried - Online-Terminvereinbarung .
- Rohrbach - Online-Terminvereinbarung .
- Schärding - Online-Terminvereinbarung .
- Steyr-Land - Online-Terminvereinbarung .
- Urfahr-Umgebung - Online-Terminvereinbarung .
- Vöcklabruck - Online-Terminvereinbarung .
- Wels-Land - Online-Terminvereinbarung .
Weitere Registrierungsbehörden in Ihrer Nähe
In Oberösterreich unterstützen Sie außerdem etliche Gemeinden und weitere Behörden bei der Registrierung Ihrer ID Austria.
Hinweis:
Die Vollendung des 14. Lebensjahres und eine österreichische Staatsbürgerschaft sind erforderlich. Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei der Landespolizeidirektion registrieren, sofern ein Inlandsbezug gegeben ist (§ 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz).
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