Gut zu wissen:
- Für jeden Antragsteller ist ein eigener Termin zu buchen. Für den Antrag erforderliche Urkunden sind im Original, als beglaubigte Kopie oder mit einer Amtssignatur versehen vorzulegen.
- Für die Registrierung einer ID-Austria muss ein Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden. Andere amtliche Lichtbildausweise können nur in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis zur Registrierung herangezogen werden.
- Reisedokumente können häufig auch in Ihrer Heimatgemeinde beantragt werden.
- Führerscheine, Reisedokumente und ID-Austria können Sie außerdem bei jeder Bezirksverwaltungsbehörde in ganz Österreich beantragen – unabhängig vom Wohnsitz.
-
Bitte beachten Sie, dass bei erhöhtem Parteienverkehr aus Kapazitätsgründen der persönliche Parteienverkehr auf Personen mit vorheriger Terminvereinbarung beschränkt werden kann.
Achtung:
Beim Austausch eines ausländischen (EWR-/Nicht-EWR-) Führerscheins muss zusätzlich zur Pauschalgebühr für jede vorgelegte ausländische Urkunde eine Gebühr in Höhe von € 21,00 je Bogen eingehoben werden.
Ihr Team vom Bürgerservice
Persönlicher Parteienverkehr: Nach vorheriger Online-Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne für Ihr Anliegen Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
