E-Rechnung

Das Land Oberösterreich bietet seinen Geschäftspartnern, die Lieferungen und sonstige Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens an das Land erbringen, die Möglichkeit, neben den herkömmlichen Papierrechnungen Rechnungen in elektronischer Form (E-Rechnungen) zu legen.

Bereits seit 1. Jänner 2013 nimmt das Land aufgrund der Bundesverordnung betreffend die „Gleichstellung von elektronischen Rechnungen mit Papierrechnungen“ unter gewissen Rahmenbedingungen auch elektronische Rechnungen entgegen (PDF-Format).

Nunmehr erfolgte ein weiterer Schritt:
Ab sofort besteht zusätzlich die Möglichkeit, Rechnungen in strukturierter Form über das Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes an das Land elektronisch zu legen.

Eine wesentliche Information für die Rechnungslegung stellt dabei die Auftragsreferenz (beginnend mit L4/) dar, die auf den Bestellschreiben des Landes angeführt ist.

Falls Unternehmer bereits E-Rechnungen an den Bund gelegt haben, dann ist für diese keinerlei weiterer Aufwand erforderlich:

  • gleicher Zugang über das Unternehmensserviceportal

  • gleiche E-Rechnungsformate

  • gleiches Web-Formular

  • gleiches technisches Umfeld (Webservices)


Umgekehrt gilt natürlich auch, dass Unternehmer als E-Rechnungsleger an das Land Oberösterreich alle Voraussetzungen für zukünftige E-Rechnungen an den Bund geschaffen haben.

Die Vorgehensweise und die erforderlichen Schritte zur Rechnungsübermittlung an das Land Oberösterreich finden Sie unter: